A: Erhartt vonn Muckenntall zu Sandersdorf, Landrichter in Hirschberg und Pfleger in Altmannstein. S: Landgericht Hirschberg. Erhartt vonn Muckenntall zu Sannderstorff (Sandersdorf, Markt Altmannstein, LK E.), Landrichter des kaiserl. Landgerichtes der Grafschaft Hirsperg (Hirschberg, Stadt Beilngries, LK E.) und Pfleger in Altmannstain (Markt Altmannstein, LK E.), stellt einen Gerichtsbrief darüber aus, dass die Klage des Alexannder vom Wildenstain zu Praitnegk (Breitenegg, Markt Breitenbrunn, LK Neumarkt i.d.OPf), vertreten durch seinen Anwalt Fritz Vtelhouer, gegen Philips Hilprannt, Pflegverweser in Hirsperg, wegen der Gerichtsbarkeit über einen Hof in Kirchpuech (Kirchbuch, Stadt Beilngries, LK E.) vor dem Landgericht zulässig sei, und weist den Antrag des Hilprannt auf Remission des Verfahrens [vor ein eichstätt. Gericht] ab. Der Kläger hatte angegeben, dass er über alle Rechte über den genannten Hof mit Ausnahme der hohen Gerichtsbarkeit (malefitz) verfüge, und hatte Hilprannt vorgeworfen, dass dieser Linhart Praun, der den genannten Hof erbrechtweise innehat, zu Unrecht in Haft genommen hatte. Hilprannt gab darauf an, er habe von Amts wegen gehandelt, weil der Fb. E. in Kirchpuech die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit besäße, und wies außerdem auf das kaiserliche Privileg über die Befreiung des Hochstiftes E. vom Landgericht hin. Hilprannt kündigt an, gegen das Urteil des Landgerichtes an das herzogl. Hofgericht in Munchen (München, krfrSt.) zu appellieren.
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A: Erhartt vonn Muckenntall zu Sandersdorf, Landrichter in Hirschberg und Pfleger in Altmannstein. S: Landgericht Hirschberg. Erhartt vonn Muckenntall zu Sannderstorff (Sandersdorf, Markt Altmannstein, LK E.), Landrichter des kaiserl. Landgerichtes der Grafschaft Hirsperg (Hirschberg, Stadt Beilngries, LK E.) und Pfleger in Altmannstain (Markt Altmannstein, LK E.), stellt einen Gerichtsbrief darüber aus, dass die Klage des Alexannder vom Wildenstain zu Praitnegk (Breitenegg, Markt Breitenbrunn, LK Neumarkt i.d.OPf), vertreten durch seinen Anwalt Fritz Vtelhouer, gegen Philips Hilprannt, Pflegverweser in Hirsperg, wegen der Gerichtsbarkeit über einen Hof in Kirchpuech (Kirchbuch, Stadt Beilngries, LK E.) vor dem Landgericht zulässig sei, und weist den Antrag des Hilprannt auf Remission des Verfahrens [vor ein eichstätt. Gericht] ab. Der Kläger hatte angegeben, dass er über alle Rechte über den genannten Hof mit Ausnahme der hohen Gerichtsbarkeit (malefitz) verfüge, und hatte Hilprannt vorgeworfen, dass dieser Linhart Praun, der den genannten Hof erbrechtweise innehat, zu Unrecht in Haft genommen hatte. Hilprannt gab darauf an, er habe von Amts wegen gehandelt, weil der Fb. E. in Kirchpuech die hohe und die niedere Gerichtsbarkeit besäße, und wies außerdem auf das kaiserliche Privileg über die Befreiung des Hochstiftes E. vom Landgericht hin. Hilprannt kündigt an, gegen das Urteil des Landgerichtes an das herzogl. Hofgericht in Munchen (München, krfrSt.) zu appellieren.
Hochstift Eichstätt, Urkunden nach 1500 1528/Sep/23*
AA VII/3,30
Zusatzklassifikation: Gerichtsbrief über Gerichtsrechte
Hochstift Eichstätt, Urkunden nach 1500
Hochstift Eichstätt, Urkunden nach 1500 >> Hochstift Eichstätt, Urkunden nach 1500 (in chronologischer Folge)
1528 September 23
Urkunden
ger
Unternummer: Sep/23*
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Insert in: Eichstätter Urkunden 1529/VI/9.
Medium: A = Analoges Archivalie
Äußere Beschreibung: Insert in: Eichstätter Urkunden 1529/VI/9.
Muckental zu Sandersdorf, Erhard, Landrichter in Hirschberg (1528)
Hirschberg, Landgericht
Wildenstein zu Breitenegg, Alexander vom (1528)
Uttelhofer zu Deining, Friedrich (1528)
Hilprand, Philipp, Pflegverweser in Hirschberg (1528)
Praun, Leonhard, aus Kirchbuch (1528)
Riedenburg (Stadt Riedenburg, LK Kelheim)
Hirschberg (Stadt Beilngries, LK Eichstätt)
Altmannstein (Markt Altmannstein, LK Eichstätt)
Breitenegg (Markt Breitenbrunn, LK Neumarkt i.d.OPf.)
Kirchbuch (Stadt Beilngries, LK Eichstätt)
Gerichtsbrief
Gerichtsrecht
Remission
Appellation
Landgericht Hirschberg
Hofgericht München
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:53 MESZ
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