Streit um die Frage, inwieweit der Appellant durch Rechtshandlungen seines ältesten Bruders Werner, die dieser während der Minderjährigkeit seiner Geschwister allein getätigt hatte (hier: Verkauf einer Rente auf die noch ungeteilten elterlichen Güter), und die sich daraus ergebenden rechtlichen Folgen (hier: kompromissarischer Spruch der jül.-berg.-klev.-märk. Räte über die Gültigkeit des Verkaufs und in der Folge Anweisung zum meistbietenden Verkauf der Güter zur Beibringung der ausgebliebenen Rentenzahlungen) gebunden sei. Der Appellant verweist darauf, daß seine Geschwister und er auch an diesem Verfahren nicht beteiligt gewesen seien, und wendet sich gegen den Verkauf von Ländereien in Grevenbroich, die ihm erst später in der Erbteilung zugefallen waren. In den Jahren 1588-1597, 1602-1603, 1607, 1611-1624 ruhte der Prozeß.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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