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Kirchenstatuten und -ordnungen
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Enthaeltvermerke: darin: Auszug aus den Mainzer Synodalbeschlüssen von 888; Verfahren bei päpstlichen Bestätigungen 1591; Corveyer Kirchenordnung 1621; Ablaß 1631; Witwe Kanne zu Bruchhausen 1637; Zusätze zur Kirchenordnung; Kurkölnische Strafverordnung 1655; Ordnung der Vitusfestprozession 1656; Trauerverordnung beim Tode Kaiser Ferdinands III. 1657; Fastenverordnung 1674; Statuten für die Kleriker in Höxter 1674; Geistliche Ansprachen des von Zitzewitz und von Henkhausen; Einhaltung der Kirchenordnung in Amelunxen 1691; Aufrufe zum Vitusfest Prozessionsordnung 1718; Fastenordnungen 1716 ff.; Spinnstuben 1748; Kölner Sonn- und Feiertagsordnung 1770; Priesterweihe Theodor von Brabecke 1774; Enzyklika Papst Pius VI. 1776; Litanei zum Vitusfest, Gebete; Aberglauben und Gebräuche, Verzeichnis von Leuten aus Höxter, die Ostern nicht feierten; Dispensordnung bei Ehen; Osterhymne; Eidformel nach der Paderborner Agende; Lebensbeschreibung Friedrichs von Henkhausen, Kapitular in Corvey von Brabecks
Sachakte
Digitalisat vorhanden: Original für die Nutzung gesperrt. Digitalisat vorhanden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.