Gau-Algesheim: Hertwin Nacht, Bürger in Gau-Algesheim und Ketter, seine Frau, Peter Gyse, Peter Decker, Henne Wilde, Henne Partinheimer der Junge,...
Vollständigen Titel anzeigen
64/73
A 2 Gau-Algesheim, 1408-08-27 A
A 2 Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen
Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.2 Gau-Algesheim
1408 August 27
Mainz, Jakobsberg
Ausfertigung, Pergament, ein angehängtes Siegel, felht, Pergamentpressel noch vorhanden
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: 1408 feria secunda proxima post diem sancti Bartholomei apostoli
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gau-Algesheim: Hertwin Nacht, Bürger in Gau-Algesheim und Ketter, seine Frau, Peter Gyse, Peter Decker, Henne Wilde, Henne Partinheimer der Junge, Henne und Wykenant Huffnele, alle Bürger in Gau-Algesheim, bekunden, dass Abt Johan von Monzernheim und der Konvent von St. Jakobsberg bei Mainz ihnen 1/2 Fuder Weingülte, die sie deren Präsenz schuldig waren, erleichtert haben auf zwei Ohm fränkischen Wein, Gülte, fällig im Herbst nach Mainz. Die alten Unterpfänder werden aufgezählt. Etwaige andere Zinsen wollen die Aussteller schadlos abtun. Für den Weinzins soll das Kloser ein Fass nach Frei-Weinheim schicken, das die Aussteller dort holen, füllen und nach Mainz liefern sollen. Geschehen und aufgetragen mit Hand und Halm vor Schultheiß und Schöffen (Henne Cauwelsheimer Unterschultheiß, Junker Heinrich von Bubenheim, Junker Heinrich Wolff von Wallertheim, Henne Knauff, Peder Gyse, Henne Knecht, Henne Flesz, Henne Ingelnheimer und Peder Hoffeman) in Gau-Algesheim, wie es dort Gewohnheit ist.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Algesheim 1408 Bona fasc. A N. b lit.a
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich Wolff von Wallertheim (Waldertheim), Edelknecht
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gau-Algesheim: Hertwin Nacht, Bürger in Gau-Algesheim und Ketter, seine Frau, Peter Gyse, Peter Decker, Henne Wilde, Henne Partinheimer der Junge, Henne und Wykenant Huffnele, alle Bürger in Gau-Algesheim, bekunden, dass Abt Johan von Monzernheim und der Konvent von St. Jakobsberg bei Mainz ihnen 1/2 Fuder Weingülte, die sie deren Präsenz schuldig waren, erleichtert haben auf zwei Ohm fränkischen Wein, Gülte, fällig im Herbst nach Mainz. Die alten Unterpfänder werden aufgezählt. Etwaige andere Zinsen wollen die Aussteller schadlos abtun. Für den Weinzins soll das Kloser ein Fass nach Frei-Weinheim schicken, das die Aussteller dort holen, füllen und nach Mainz liefern sollen. Geschehen und aufgetragen mit Hand und Halm vor Schultheiß und Schöffen (Henne Cauwelsheimer Unterschultheiß, Junker Heinrich von Bubenheim, Junker Heinrich Wolff von Wallertheim, Henne Knauff, Peder Gyse, Henne Knecht, Henne Flesz, Henne Ingelnheimer und Peder Hoffeman) in Gau-Algesheim, wie es dort Gewohnheit ist.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Algesheim 1408 Bona fasc. A N. b lit.a
Vermerke (Urkunde): Siegler: Heinrich Wolff von Wallertheim (Waldertheim), Edelknecht
maschinenschriftliches Vollregest liegt bei
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.07.2025, 13:39 MESZ
Namensnennung 4.0 International