Die Eheleute Hans Hauschel und Barbara Steinbach zu Schwäbisch Hall verkaufen an Magister Paul Seckel, Ratsherr daselbst, um 5 fl rh eine Herrengülte von jährlich einem Ort eines Guldens und zwei Herbsthühnern aus den Erträgen ihrer nach Anstößern näher beschriebenen vier Morgen Ackerland in der Leiblinger Klinge und ihres Weinbergs (beides in Hall). Die Verkäufer quittieren den Erhalt des Kaufpreises, versprechen auch namens ihrer Erben stets pünktliche Abgabenentrichtung und bei Besitzwechseln ordnungsgemäße Aufgabe und Neupachtung "nach rechter herrengult gewonheit vnd Recht" und räumen dem Seckel und dessen Erben für den Fall der Verletzung ihrer Vertragspflichten Pfändungsrechte gegen ihre Güter bis zur Höhe des entstandenen Schadens ein.