Hans Mager, Schneider zu Holzhausen, wegen Landfriedensbruchs im Gefängnis der Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz gef., angeklagt und zur Verstümmelung durch Abschlagen von drei Fingern seiner rechten Hand verurteilt, welche Strafe jedoch auf Fürbitte geistlicher und weltlicher Gönner und mit Rücksicht auf seine Jugend und seine ehrbaren Freunde erlassen und nicht vollstreckt wird, schwört U. und gelobt, innerhalb der Herrschaft Sulz außer einem Brotmesser von höchstens 1 Spann Länge keine Waffen zu tragen, keine offenen Wirtshäuser und Zechen zu besuchen und ohne Wissen seiner Herren nicht außer Landes zu gehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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