Urfehde Nr. 176
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A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. A 2 e (Urfehden u.a.) Nr. 7253
A 2 e (Urfehden u.a.) Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26)
Reichsstädtische Urkunden und Akten (Bde. 19, 21-22, 26) >> Bd. 19 Urfehden
1514 Mai 23, Aftermontag (= Dienstag) vor dem Auffahrttag Christi
Regest: Claus Zeb von Gomaringen bekennt, dass er im Gefängnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Reutlingen gelegen ist, weil er vor etlichen Tagen aus bösem Willen auf Anna Schuhmacher, eheliche Hausfrau des Ludwig Stroumaiger zu Gomaringen, im Feld gewartet, sie mit einem Stecken geschlagen, sich in andere Kleider gekleidet, eine Kappe vor sein Gesicht gezogen, sich damit unkenntlich gemacht, nachmals solche Handlung geleugnet und so argtätig und bös gehandelt hat. Darum wäre er an Leib und Leben billig (= mit Recht) gestraft worden, wie auch die Herren von Rewtlingen ihm hierum Recht ergehen lassen wollten. Er aber hat das verkiest (= abgelehnt) und vorgebracht, er sei zu dieser Handlung von einer Person als ein unwissender Junger eingeführt (= angestiftet) worden. Er bat, seiner Jugend und Einfältigkeit solches zuzumessen und ihn der Strenge des Rechts zu vertragen (= überheben). Solches und die mannigfaltigen Fürbitten von geistlichen und weltlichen Edeln und Unedeln (= Nichtadeligen) haben die Herren von Rewtlingen veranlasst, ihm die verdiente peinliche, leibliche Straf in eine Geldund bürgerliche Straf umzuwandeln und ihn aus dem Gefängnis freizulassen. Er hat einen Eid geschworen, wegen des Gefängnisses und Handels gegen die Herren von Rewtlingen, die Stadt und ihre Bürger ewiglich Urfehde zu Halten, sich nie zu rächen, um diese gnädige Ledigung sein Leben lang Dank zu sagen und zu beweisen, der Anna Schuhmacher, wenn sie an ihn eine Forderung stellen will, Abtrag (= Schadenersatz) zu tun oder aber ihr vor dem Stab (= Gericht) zu Gomaringen sich zu stellen und nach dem Spruch der Richter genugzutun. Zu Sicherheit hat er als Bürgen für 100 Gulden rheinisch gesetzt den Hans Zeb zu Gomaringen, seinen Vetter, und Jacob Bener von Eschingen (= Öschingen), seinen Schwestermann.
Diese beiden bekennen, dass sie, bis dem Recht gegen Anna Schuhmacher genug geschehen ist, um 100 fl Bürgen sind.
Wenn Claus Zeb Eid und Urfehde bräche, soll er heissen und sein ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger), meineidiger und schädlicher Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen, wo sie ihn betreten (= erreichen) mögen.
Diese beiden bekennen, dass sie, bis dem Recht gegen Anna Schuhmacher genug geschehen ist, um 100 fl Bürgen sind.
Wenn Claus Zeb Eid und Urfehde bräche, soll er heissen und sein ein treuloser, brüchiger (= wortbrüchiger), meineidiger und schädlicher Mann, den die Herren von Rewtlingen oder andere in ihrem Namen richten oder richten lassen mögen, mit was Pen (= Strafe) des Tods sie wollen, wo sie ihn betreten (= erreichen) mögen.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Siegler: Jorg Becht und Johannes Nippenburger genannt Stunder zu Rewtlingen
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Siegel (Erhaltung): beide Siegel vorhanden
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.03.2025, 11:14 MEZ