Johann [I.] von Essendorf, Abt zu Weingarten, vergleicht sich gütlich mit Heinz Fend oder Vend von Dietmannsberg in Streit über einen Lehenhof mit zugehörigem Wald. Über die Verleihung war eine Urkunde mit dem Siegel Frick Schmids, Amman zu Altdorf, ausgestellt worden. Fend darf den Hof und das Holz nutzen. Wenn er die Äcker nicht selber anbauen will, kann er sie andern verleihen, doch muß dann das Stroh auf dem Hof bleiben. Er darf in eigener Person ("mit sin selbes lip") Holz einschlagen für den Hausgebrauch ("ain notdurft in sin hus") und solches mit dem Karren zum Verkauf in die Stadt führen, aber er darf kein Holz auf dem Stamm verkaufen. Er muß jährlich auf St. Martin 3 1/2 lb h Zins zahlen, gibt 3 Strich Vogtkorn, 7 ß d Steuer und die Weinleite ("winlaiti"). Wegen des Hofs leistet er dem Landvogt in Schwaben oder auf die Burg Schmalegg Dienst. Von dem Acker, den er dem Stainhöwel zur Rodung gegeben hat, soll er das Holz wegführen.
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Johann [I.] von Essendorf, Abt zu Weingarten, vergleicht sich gütlich mit Heinz Fend oder Vend von Dietmannsberg in Streit über einen Lehenhof mit zugehörigem Wald. Über die Verleihung war eine Urkunde mit dem Siegel Frick Schmids, Amman zu Altdorf, ausgestellt worden. Fend darf den Hof und das Holz nutzen. Wenn er die Äcker nicht selber anbauen will, kann er sie andern verleihen, doch muß dann das Stroh auf dem Hof bleiben. Er darf in eigener Person ("mit sin selbes lip") Holz einschlagen für den Hausgebrauch ("ain notdurft in sin hus") und solches mit dem Karren zum Verkauf in die Stadt führen, aber er darf kein Holz auf dem Stamm verkaufen. Er muß jährlich auf St. Martin 3 1/2 lb h Zins zahlen, gibt 3 Strich Vogtkorn, 7 ß d Steuer und die Weinleite ("winlaiti"). Wegen des Hofs leistet er dem Landvogt in Schwaben oder auf die Burg Schmalegg Dienst. Von dem Acker, den er dem Stainhöwel zur Rodung gegeben hat, soll er das Holz wegführen.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III U 32
fasc. 029 n. 01
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 III Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden III >> Urkunden >> 15. Jahrhundert
1404 November 24 (an sant Katherinen aubet nach Cristi geburt)
22,9 x 32,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Ausstellungsort: Weingarten
Aussteller: Johann [I.] von Essendorf, Abt zu Weingarten
Empfänger: Heinz Fend von Dietmannsberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Ausstellungsort: Weingarten
Aussteller: Johann [I.] von Essendorf, Abt zu Weingarten
Empfänger: Heinz Fend von Dietmannsberg
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S.
Essendorf, Johann I. von; Abt zu Weingarten
Fend, Heinz
Schmid, Frik, Ammann
Stainhöwel
Vend, Heinz s. Fend
Altdorf = Weingarten RV; Ammann
Dietmannsberg = Vorderweißenried : Schmalegg, Ravensburg RV; Einwohner
Schmalegg : Ravensburg RV; Burg
Schwaben, Landvogtei; Landvogt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:24 MEZ
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