Gutsarchiv Stockelsdorf (Bestand)
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05.6-6
Archiv der Hansestadt Lübeck (Archivtektonik) >> 05 Private Archive >> 05.6 Gutsarchive
1727-1920
Erschließungszustand, Umfang: Verzeichnis (1952)
0,5 lfm
Vorwort: Nach dem 1921 erfolgtem Ableben der letzten Besitzerin von Stockelsdorf, Sarah Blohm, wurde das Restgut mit dem Herrenhaus von der Finanzverwaltung angekauft. Das Gutsarchiv wurde hierbei miterworben und wurde von der Finanzverwaltung an das Archiv der Hansestadt Lübeck in ungeordnetem Zustande überwiesen. Es umfasst im wesentlichen nur Schriftstücke aus der Blohmschen Zeit seit 1826, anscheinend sind die älteren Bestände während der Zeit vorher, als die von Lübberssche Erben im umgeteilten Besitz des Gutes waren, in aller Würde zerstreut worden. Spuren davon stecken in den Familienarchiven Müller und Nölting, vom Museum werden (Erwerb 2/22) 3 Bände als Familienarchiv Lübbers überwiesen, darunter 2 Bände Stockelsdorfer Gerichtsprotokolle, die jetzt hier wieder eingereiht werden. Die älteren Urkunden aus dem Stockelsdorfer Gutsarchiv gelangten bereits zu Wehrmanns Zeiten in das Archiv der Hansestadt Lübeck und werden in der Trese eingeordnet.
Mit der Ablieferung der Finanzverwaltung kamen auch eine Reihe Familienpapiere Blohm hierher, die jetzt als Familienarchiv Blohm mit dem Schriftwechsel der letzten Besitzerin mit ihrem Vermögensverwalter vereinigt wurden. s. a. Tgb. 3120/35.
Eingrenzung und Inhalt: Verkaufskontrakte über das Gut 1758-1824, Erbpächter 1727-1896, Gutsarchivverzeichnis 1855
0,5 lfm
Vorwort: Nach dem 1921 erfolgtem Ableben der letzten Besitzerin von Stockelsdorf, Sarah Blohm, wurde das Restgut mit dem Herrenhaus von der Finanzverwaltung angekauft. Das Gutsarchiv wurde hierbei miterworben und wurde von der Finanzverwaltung an das Archiv der Hansestadt Lübeck in ungeordnetem Zustande überwiesen. Es umfasst im wesentlichen nur Schriftstücke aus der Blohmschen Zeit seit 1826, anscheinend sind die älteren Bestände während der Zeit vorher, als die von Lübberssche Erben im umgeteilten Besitz des Gutes waren, in aller Würde zerstreut worden. Spuren davon stecken in den Familienarchiven Müller und Nölting, vom Museum werden (Erwerb 2/22) 3 Bände als Familienarchiv Lübbers überwiesen, darunter 2 Bände Stockelsdorfer Gerichtsprotokolle, die jetzt hier wieder eingereiht werden. Die älteren Urkunden aus dem Stockelsdorfer Gutsarchiv gelangten bereits zu Wehrmanns Zeiten in das Archiv der Hansestadt Lübeck und werden in der Trese eingeordnet.
Mit der Ablieferung der Finanzverwaltung kamen auch eine Reihe Familienpapiere Blohm hierher, die jetzt als Familienarchiv Blohm mit dem Schriftwechsel der letzten Besitzerin mit ihrem Vermögensverwalter vereinigt wurden. s. a. Tgb. 3120/35.
Eingrenzung und Inhalt: Verkaufskontrakte über das Gut 1758-1824, Erbpächter 1727-1896, Gutsarchivverzeichnis 1855
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
30.06.2025, 10:12 MESZ