Amt und Justizamt Plötzkau (Bestand)
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Z 40 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) >> Z 31 - 40 Ämter und Stadtgerichte
1729, 1758 - 1829, 1847
Findhilfsmittel: Findbuch 2009 (online recherchierbar)
Bestandsinformationen: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen.
Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Zusatzinformationen: Akten des Amts und Justizamts Plötzkau wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.
Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben. Die Erschließung des vorliegenden, nur aus drei Akteneinheiten bestehenden Provenienzbestandes erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Bestandsinformationen: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen.
Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Zusatzinformationen: Akten des Amts und Justizamts Plötzkau wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.
Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben. Die Erschließung des vorliegenden, nur aus drei Akteneinheiten bestehenden Provenienzbestandes erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
14.04.2025, 8:12 AM CEST
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- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Archival tectonics)
- 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 (Archival tectonics)
- 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) (Archival tectonics)
- Z 31 - 40 Ämter und Stadtgerichte (Archival tectonics)
- Amt und Justizamt Plötzkau (Archival holding)