Amt und Justizamt Plötzkau (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigen
Z 40 (Benutzungsort: Dessau)
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) >> 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 >> 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) >> Z 31 - 40 Ämter und Stadtgerichte
1729, 1758 - 1829, 1847
Findhilfsmittel: Findbuch 2009 (online recherchierbar)
Bestandsinformationen: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen.
Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Zusatzinformationen: Akten des Amts und Justizamts Plötzkau wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.
Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben. Die Erschließung des vorliegenden, nur aus drei Akteneinheiten bestehenden Provenienzbestandes erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Bestandsinformationen: Im 16. Jahrhundert setzte sich in Anhalt eine Ämterverfassung durch. Den Ämtern stand ein Amtmann vor, der wirtschaftlich-polizeiliche, jurisdiktionelle und finanzielle Funktionen hatte. Er führte u.a. die Personalaufsicht, verwaltete Einnahmen und Ausgaben, hatte für Grenzregulierungen in den Feldmarken und Wegebesserungen zu sorgen und beaufsichtigte Forsten und Fischereien. Er war für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit zuständig.
Der Amtmann wirkte als Untersuchungsrichter in erster Instanz, der gleichzeitig gerichtliche Vollziehungsgewalt sowie das Recht zur Urteilsverkündung besaß.
Anhalt-Bernburg bestand ursprünglich aus den Ämtern Bernburg, Plötzkau, Ballenstedt, Harzgerode, Gernrode und Güntersberge sowie zahlreichen adligen Gerichtsdörfern. Hinzu kamen aus der Zerbster Landesteilung 1797 die Ämter Mühlingen und Coswig sowie einige Dörfer der ehemaligen Ämter Zerbst und Roßlau und 1812 nach Erlöschen der Linie Bernburg-Hoym das Amt Hoym.
Durch eine Dorfordnung von 1810 sollte der lokalen Verwaltung eine einheitliche Struktur gegeben werden. Die Ämter blieben mit ihren Kompetenzen als Justizämter bestehen.
Die der Landesregierung unterstellten Justizämter fungierten als erste Instanz in Justiz- und Kriminalsachen, versahen die Ortspolizei und bildeten mit dem Superintendenten die Kirchenvisitationen.
Zum Justizamt Plötzkau gehörten der Marktflecken Plötzkau, die Dörfer Großwirschleben, Aderstedt, Osmarsleben, Bullenstedt, Gröna, das Vorwerk Bründel und die adligen Gerichte Schlewipp-Gröna, Leau, Hohenerxleben, Rathmannsdorf, Hecklingen und Gänsefurth.
Nachdem 1834 die Rechtsprechung des Forstamts Harzgerode auf die Justizämter übertragen worden ist, erfolgte im Jahr 1847 die Errichtung des Stadt- und Landgerichts Bernburg als "Untergericht mit kollegialischer Verfassung", das die Justizämter Bernburg, Plötzkau und Mühlingen sowie das Stadtgericht Bernburg ersetzte. Die Verwaltung der herrschaftlichen Abgaben aus den genannten Justizamtsbezirken übernahm ein Rentamt.
Im Zuge der Trennung von Justiz und Verwaltung nach der Revolution von 1848/49 wurden die Verwaltungsaufgaben des Stadt- und Landgerichts Bernburg, der Justizämter und Patrimonialgerichte an die neu gebildeten "Kreisämter", später Kreisdirektionen und die Jurisdiktion auf Kreisgerichte und Kreisgerichtskommissionen übertragen.
Das Kreisamt Bernburg übernahm die Zuständigkeitsbereiche des Stadt- und Landgerichts Bernburg sowie der adligen Gerichte Hecklingen und Gänsefurth, Schlewipp-Gröna und Leau, Waldau, Bullenstedt und Osmarsleben.
Zusatzinformationen: Akten des Amts und Justizamts Plötzkau wurden Ende des 19. Jahrhunderts von dem 1872 neu gegründeten Anhaltischen Haus- und Staatsarchiv Zerbst übernommen und dort unabhängig von ihrer Provenienz gemeinsam mit den Akten der anderen Anhalt-Bernburger Hof- und Staatsbehörden in den neu gebildeten Pertinenzbestand "Abteilung Bernburg" integriert, der in dieser Ordnung noch heute unter der Bestandssignatur Z 18 überliefert ist.
Weitere Justizamtsakten wurden in den 20er/30er Jahren des 20. Jahrhunderts von den anhaltischen Behörden und Amtsgerichten an das Anhaltische Staatsarchiv Zerbst abgegeben. Die Erschließung des vorliegenden, nur aus drei Akteneinheiten bestehenden Provenienzbestandes erfolgte im Jahr 2009. Gleichzeitig wurde ein Findbuch erstellt.
Laufmeter: 0.1
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik)
- 03. Land Anhalt und territoriale Vorgänger (941 - 1945) (Tektonik)
- 03.02. Anhaltische Teilfürstentümer 1603 - 1848 (Tektonik)
- 03.02.01. Anhalt-Bernburg (1603/06 - 1848) (Tektonik)
- Z 31 - 40 Ämter und Stadtgerichte (Tektonik)
- Amt und Justizamt Plötzkau (Bestand)