Der Abt Gerhard [Klinkhart], der Prior Georg von Spardorf (Sparndorffer) und der Konvent des Klosters St. Stephan verkaufen ihren Hof in Veitshöchheim (Sant Vits Hochem), der vormals dem verstorbenen Gerlach Wegmann und seinen Erben gehört hat, mit allen Zugehörungen an Martin von Retzstadt und seine Ehefrau Elisabeth. Die Käufer haben ihnen dafür 250 rheinische Gulden bezahlt. Die Verkäufer übertragen ihnen daher den Hof unter Verzicht auf alle ihnen daran zustehenden Rechte, ausgenommen nur einen jährlichen Zins sowie das Obereigentum. Auch verzichten sie auf ihren Halbteil des Kleinzehnten von allem, was innerhalb des umzäunten Hofbereichs und in dem zum Hof gehörenden Garten wächst. Dem Pfarrer zu Veitshöchheim sollen die Käufer dagegen seinen Halbteil des Kleinzehnten entrichten. Die Verkäufer übernehmen auch die Gewährleistung für den verkauften Hof. Den Käufern steht das Recht zu, den Hof zu verkaufen, wobei aber das Kloster seinen Zins und sein Obereigentum behält. Auch ist in diesem Fall der übliche Handlohn an das Kloster zu entrichten. Der geben ist 1415 am nehsten dinstage vor sant Marxs tage dez heiligen ewangelisten. Aussteller: Kloster St. Stephan. Empfänger: Martin und Elisabeth von Retzstadt