Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen seinen Getreuen Hans Marschall von Waldeck genannt von Iben (Marschalg genanndt von Uben) einerseits und Johann Boos von Waldeck andererseits Irrungen über das Schloss Iben gehalten haben, nachdem Johann Boos dieses eingenommen und Hansens Sohn Konrad gefangengenommen hatte. Der pfalzgräfliche Burggraf zu Alzey, Hans Landschad, Ritter, hatte bei Johann Boos sodann die Überstellung des Schlosses und Konrads gemahnt und verfügt. Zum heutigen Tag sind beide Parteien vor den Pfalzgrafen und seine Räte gekommen, die mit Zustimmung beider Parteien gütlich beredet haben, dass der Burggraf dem Hans Marschall das Schloss Iben mit allen Rechten zurückgeben und Konrad aus dem Gefängnis entlassen soll. Über etwaige weitere Forderungen sollen die Parteien vor dem Hofgericht prozessieren.