Papst Bonifatius VIII. verleiht dem Kloster Herrenalb das Recht, zur Zeit eines allgemeinen Interdikts bei verschlossenen Türen mit Ausschluss aller Gebannten ohne Glockengeläute mit gedämpfter Stimme Gottesdienst zu halten, sofern das Kloster nicht selbst zu dem Interdikt Anlass gegeben hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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