Franz Caspar von Francken Sierstorpff, Bischof von Rhodiopolis (Rodiopolitanus), Weihbischof des Erzbischofs und Kurfürsten von Köln Clemens August, Herzogs beider Bayern, in Stadt und Erzdiözese Köln, Kapitularkanoniker bzw. Dekan der kurfürstlichen Metropolitan- und der Kollegiatkirchen St. Severin, St. Maria im Kapitol und St. Ursula zu Köln, bekundet: Im Jahr 1735, am 8. Juli, dem Fest des heiligen Bischofs und Märtyrers Agilolf [!], hat er mit den im Pontificale Romanum vorgeschriebenen Gebeten und Zeremonien zwei Altäre im Chor der archidiakonalen Kollegiatkirche St. Cassius und Florentius zu Bonn konsekriert und zur Ehre Gottes und der Jungfrau Maria dediziert, den einen auf der Evangelienseite auf den Namen und das Andenken des Heiligen Kreuzes, den andern auf der Epistelseite auf den Namen und das Andenken des heiligen Johannes von Nepomuk (Nepomuceni), und die Reliquien aus der Societas St. Ursula und St. Mauritius samt anderen im abgerissenen Altar gefundenen Kapseln, die hineingelegt und mit einem Siegel gesichert wurden, hat er eingeschlossen, und allen Christgläubigen, die am Konsekrationstag anwesend waren, hat er ein Jahr, jenen aber, die am Jahrestag, den er auf Antrag des Dekans und Kapitels von St. Cassius auf den 4. Mai mit Autorität des erzbischöflichen Ordinarius gelegt hat, die beiden Altäre aufsuchen, 40 Tage Ablass gewährt. - Er kündigt seine Unterschrift und sein Siegel an. Bonnae anno mense et die quibus supra.