Mandatum de solvendo Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
Vollständigen Titel anzeigen
(1) 0386
Rep. 29, Nr. 523
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.08. 1. Kläger H
(1593-1662) 16.09.1668-30.04.1669
Kläger: (2) Gläubiger des Claus Horn auf Wahlendow, namentlich die Petrikirche in Wolgast, Witwe Blixen, Witwe Steding, Witwe Martin Mollers, Witwe Simon Hermanns, Erben Radelows, Oberst Weißenstein, Witwe Caspar Maschows und Witwe Johann Papkes
Beklagter: Anna von Keffenbrink, Witwe des Majors Anders Ritfeld
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Hinrich Schabbelt (P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (P)
Fallbeschreibung: Wegen ihrer Forderung von 2.000 fl. an Daniel Bröker sind die Kl. an den Konkurs Claus Horns verwiesen worden. Da mittlerweile die Bekl. auf Gut Rieht sitzt, bitten die Kl., sie zur Bezahlung der 1.000 fl. anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 17.09. das gewünschte Mandat cum clausula sub poena immissionis. Am 10.11. bittet die Bekl. um Fristverlängerung zur Antwort, die sie am 16.11.1668 erhält. Am 07.01.1669 bitten die Kl. um Durchsetzung des Mandates, da sich die Bekl. bisher nicht gemeldet hat. Das Tribunal erneuert sein Mandat am 08.01. mit 6wöchige Zahlungsfrist. Am 22.02.1669 ergreift die Bekl. dagegen restitutio in integrum und bittet um Verweisung des Falls an das zuständige Pommersche Hofgericht, am 26.09.1669 folgt das Tribunal diesem Antrag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1668-1669 2. Tribunal 1669
Prozessbeilagen: (7) Prioritätsurteil des Greifswalder Hofgerichts über den Konkurs des Claus Horn vom 09.09.1656; Auszug aus dem vom Tribunal bestätigten Vergleich vom 18.08.1662; Bestätigung einer Obligation des Daniel Broker auf Rieth über 1.000 fl. durch Bogislaw XIII. für seinen Neffen Philipp Julius von Pommern vom 01.12.1593; Obligation Daniel Brökers auf Rieth über 1.000 fl. bei der Wolgaster Kirche vom 11.11.1593; Urteil der Pommerschen Landesregierung vom 20.05.1650
Beklagter: Anna von Keffenbrink, Witwe des Majors Anders Ritfeld
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Caspar Hoyer (A), Dr. Hinrich Schabbelt (P) Bekl.: Dr. Caspar Friedrich Koch (P)
Fallbeschreibung: Wegen ihrer Forderung von 2.000 fl. an Daniel Bröker sind die Kl. an den Konkurs Claus Horns verwiesen worden. Da mittlerweile die Bekl. auf Gut Rieht sitzt, bitten die Kl., sie zur Bezahlung der 1.000 fl. anzuweisen. Das Tribunal erläßt am 17.09. das gewünschte Mandat cum clausula sub poena immissionis. Am 10.11. bittet die Bekl. um Fristverlängerung zur Antwort, die sie am 16.11.1668 erhält. Am 07.01.1669 bitten die Kl. um Durchsetzung des Mandates, da sich die Bekl. bisher nicht gemeldet hat. Das Tribunal erneuert sein Mandat am 08.01. mit 6wöchige Zahlungsfrist. Am 22.02.1669 ergreift die Bekl. dagegen restitutio in integrum und bittet um Verweisung des Falls an das zuständige Pommersche Hofgericht, am 26.09.1669 folgt das Tribunal diesem Antrag.
Instanzenzug: 1. Tribunal 1668-1669 2. Tribunal 1669
Prozessbeilagen: (7) Prioritätsurteil des Greifswalder Hofgerichts über den Konkurs des Claus Horn vom 09.09.1656; Auszug aus dem vom Tribunal bestätigten Vergleich vom 18.08.1662; Bestätigung einer Obligation des Daniel Broker auf Rieth über 1.000 fl. durch Bogislaw XIII. für seinen Neffen Philipp Julius von Pommern vom 01.12.1593; Obligation Daniel Brökers auf Rieth über 1.000 fl. bei der Wolgaster Kirche vom 11.11.1593; Urteil der Pommerschen Landesregierung vom 20.05.1650
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ