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Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass Lorenz Robell, Schiffmann, und Hieronymus Steinfurt, ehemaliger Küchenschreiber, wegen ihrer Irrungen um 52 Gulden und 15 Gulden Gülte zum heutigen Tag gütlich geladen worden sind. Der pfalzgräfliche Hofmeister Hermann Boos von Waldeck hat mit anderen Räten zwischen den Parteien beredet, dass Hieronymus dem Lorenz oder dessen Prokurator das Geld innerhalb von drei Wochen versichern soll (vernugen thun und sein gut ledigen), wozu Hieroynmus sich verpflichtet hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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