Religionspädagogisches Institut (RPI) Loccum (Bestand)
Vollständigen Titel anzeigenLandeskirchliches Archiv der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Objekt beim Datenpartner
E 56
Landeskirchliches Archiv Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> Landeskirchliches Archiv >> E - Einrichtungen der Landeskirche, Werke, Vereine
1940-1999
Bestandsgeschichte: Um dem kirchenfeindlichen Druck des NS-Regimes zu begegnen, wurde 1940 Pastor Eduard Steinwand als katechetischer Beauftragter mit der Wahrnehmung religionspädagogischer Aufgaben in der Landeskirche betraut. Diese waren vor allem die Ausbildung von Gemeindehelferinnen und anderen ehrenamtlichen Kräften für den Religionsunterricht.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gründete die Landeskirche in Hermannsburg eine Evangelische Akademie, die auch religionspädagogische Arbeitsgemeinschaften unterhielt. Beide Arbeitbereiche wurden 1950 im Katechetischen Amt zusammengefaßt. 1953 zogen Ev. Akademie und Katechetisches Amt nach Loccum; 1966 erfolgte die Umbenennung in Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI).
Das Institut fördert die Aus- und Weiterbildung von Pastoren, ReligionslehrerInnen und kirchlichen Mitarbeitern, stellt religionspädagogische Orientierungshilfen bereit und berät die Landeskirche in Fragen des Religions- und Konfirmandenunterrichts, der Schulpolitik und Gemeindepädagogik.
Das Archiv des RPI wurde 1999 an das Landeskirchliche Archiv Hannover abgegeben. Der sehr umfangreiche Bestand (ursprünglich ca. 50 lfd. m.) war bereits mehrfach in Loccum von Vikaren unvollständig und laienhaft geordnet worden. Von 1999 bis 2001 erfolgte eine gründliche Ordnung, Kassation und Findbucherstellung im Landeskirchlichen Archiv.
Ergänzende Bestände: B1 (Generalregistratur Landeskirchenamt Hannover), L 3 III (Kanzlei Landesbischof Lilje); L 6 (Kanzlei Landesbischof Lohse); N 136 (Nachlass Liselotte Corbach )
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Zusatzinformationen: vollständig verzeichnet
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges gründete die Landeskirche in Hermannsburg eine Evangelische Akademie, die auch religionspädagogische Arbeitsgemeinschaften unterhielt. Beide Arbeitbereiche wurden 1950 im Katechetischen Amt zusammengefaßt. 1953 zogen Ev. Akademie und Katechetisches Amt nach Loccum; 1966 erfolgte die Umbenennung in Religionspädagogisches Institut Loccum (RPI).
Das Institut fördert die Aus- und Weiterbildung von Pastoren, ReligionslehrerInnen und kirchlichen Mitarbeitern, stellt religionspädagogische Orientierungshilfen bereit und berät die Landeskirche in Fragen des Religions- und Konfirmandenunterrichts, der Schulpolitik und Gemeindepädagogik.
Das Archiv des RPI wurde 1999 an das Landeskirchliche Archiv Hannover abgegeben. Der sehr umfangreiche Bestand (ursprünglich ca. 50 lfd. m.) war bereits mehrfach in Loccum von Vikaren unvollständig und laienhaft geordnet worden. Von 1999 bis 2001 erfolgte eine gründliche Ordnung, Kassation und Findbucherstellung im Landeskirchlichen Archiv.
Ergänzende Bestände: B1 (Generalregistratur Landeskirchenamt Hannover), L 3 III (Kanzlei Landesbischof Lilje); L 6 (Kanzlei Landesbischof Lohse); N 136 (Nachlass Liselotte Corbach )
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: ja
Zusatzinformationen: vollständig verzeichnet
22 lfd. M.
Bestand
Literatur: Hartmut Freimann: Die Loccumer Evangelische Unterweisung. Karl Witts Hermeneutischer Ansatz der Evangelischen Unterweisung in Theorie und Praxis. Münster 2004
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
01.04.2025, 13:47 MESZ
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