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Weidgang, Oberamt Maulbronn
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Enthält: Schafweideablösungsvertrag zwischen der Gemeinde Wiernsheim und Serres; Vertrag zwischen der Gemeinde Knittlingen und der badischen Gemeinde Ruit über das Übertriebsrecht auf der Markung Ruit; Kauf- und Ablösungsvertrag zwischen der Staatsfinanzverwaltung und der Gemeinde Ölbronn über ein Schafübertriebsrecht; Kostenzettel des Oberamtmanns Krauß in der zwischen den Gemeinden Dürrmenz, Lomersheim und Lienzingen strittigen Weidegerechtigkeitssache auf dem Eckenweiher Hof, Gde. Dürrmenz; Aktionssachen der Gemeinde Sternenfels gegen die Gemeinde Brackenheim und Gen. und gegen die Gemeinde Güglingen und Gen. wegen Schmälerung ihrer Nutzungsrechte im Stromberger Allmandwald; Übereinkunft der Gemeinde Sternenfels mit der Gemeinde Kürnbach wegen Aufhebung der ersteren in der 4. Division des Stromberger Allmandwalde zustehenden Weiderechte; Beschwerde des Schäfers Gottlieb Kazenmayer in Dürrmenz-Mühlacker wegen Maßregeln zum Schutz gegen Weideschaden
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.