Hermann von der Heyd gen. Brauns macht bekannt, dass ihn Abt Johann mit dem Scherfmansgut zu Rade im Kirchspiel Kettwig und Gericht Mülheim belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein des Appellations-Kommissars Johann Martin Schmitz und des Kapellmeisters Johann Spickerman. - Or., Unterschrift, Papier

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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