Engelhardt von Weinsberg tut kund, daß die Güter zu Roth in dem Weiler und der Markung, die vorher der Greggen waren und nachher Seufried von Michelfeldt an Jtten von Weinsberg verkauft hat, von uns zu Lehen gegangen sind und daß er diese Güter eignet seiner Schwester und ihren Erben und auf Lehenschaft und Mannschaft verzichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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