Die beiderseitigen Abgesandten des Fürsten Ferdinand von Schwarzenberg und der Schenken Vollrath und Georg Eberhard zu Limpurg-Speckfeld sowie Wilhelm Heinrich zu Limpurg-Gaildorf schließen zur Beilegung über 100jähriger Streitigkeiten einen Präliminarvertrag ab über 1) den hohen Wildbann um Hohenkottenheim, Weigenheim und Hohenlandsberg 2) das kleine Wiedwerk in der Rüdersleuten bei Krassolzheim (Crassolzheim) (erhält Limpurg für Ziffer 1); 3) Abteilung des kleinen Wildwerks um Krassolzheim selbst, 4) Abteilung des kleinen Wildwerks in der Dornheimer Markung (in der Hauptsache hat es Limpurg), 5) Nach Erlangung des würzburgischen Lehenskonsenses zur Abtretung des Wildbanns erhält Limpurg 600 Gulden (d.i. 400 Reichstaler), 6) den Schenkensee bei Dornheim, die Forstweise und die Dornheimer Weide daselbst. 7) Die Frage über die Zent zu Dornheim und Nenzenheim, das limpurgische Viertel an Gütern und Untertanen zu Krassolzheim beleibt im Anstand. 8) Über die limpurgischen Beizölle zu Marktscheinfeld (Scheinfeld), Hohlweiler, Unterlimbach. Tierberg und Dornheim (einzelne Bestimmungen), 9) über nachbarliches Betragen der Forstbeamten beider Herrschaften.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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