Es liegen lediglich die Acta priora vor. Demnach hatten die Erben Bellinghausen erfolgreich auf Rückgabe von Ländereien geklagt, in die Broich schuldenhalber seit 1587 immittiert war. Broich ging dagegen davon aus, daß die Ländereien unwiderruflich in sein Eigentum übergegangen seien.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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