Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe,: Bd. 1
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BArch DP 1/6928
BArch DP 1 Ministerium der Justiz
Ministerium der Justiz >> DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 >> Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit >> Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv >> Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe,
1945 - 1948, 1951, 1953 - 1954
Enthält u.a.:
Denkschrift von Dr. Franz Scholz über die Notwendigkeit alsbaldiger Ingangsetzung des Reichsverwaltungsgerichts
Vermerke über Besprechungen mit der Rechtsabteilung der SMAD
Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verordnung über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Berlin
Protokoll einer Besprechung mit den Ländern und Provinzen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit am 28. Nov. 1946
Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen, Jg. 2, Nr. 39, Halle (Saale), 28. Sept. 1946
Verordnung über die Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ
Bestimmungen über die deutschen Verwaltungsgerichte in der SBZ
LDP-Entwurf zu einem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsordnung)
SMAD-Befehl Nr. 173 vom 8. Juli 1947 (Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern)
Verhältnis von Verwaltungs- und Steuergerichtsbarkeit
Entwurf der SED-Landtagsfraktion in Sachsen vom 18. Sept. 1947 zur Ausführungsverordnung des KRG Nr. 36 über Verwaltungsgerichte
Anfragen der Räte der Bezirke Dresden und Erfurt zur Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte nach Aufhebung der Länder und Veraltungsgerichte in der DDR
Tabellarische Übersicht zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der Amerikanischen Besatzungszone
Denkschrift von Dr. Franz Scholz über die Notwendigkeit alsbaldiger Ingangsetzung des Reichsverwaltungsgerichts
Vermerke über Besprechungen mit der Rechtsabteilung der SMAD
Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und Verordnung über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in Berlin
Protokoll einer Besprechung mit den Ländern und Provinzen zur Verwaltungsgerichtsbarkeit am 28. Nov. 1946
Verordnungsblatt für die Provinz Sachsen, Jg. 2, Nr. 39, Halle (Saale), 28. Sept. 1946
Verordnung über die Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in der SBZ
Bestimmungen über die deutschen Verwaltungsgerichte in der SBZ
LDP-Entwurf zu einem Gesetz über die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsgerichtsordnung)
SMAD-Befehl Nr. 173 vom 8. Juli 1947 (Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern)
Verhältnis von Verwaltungs- und Steuergerichtsbarkeit
Entwurf der SED-Landtagsfraktion in Sachsen vom 18. Sept. 1947 zur Ausführungsverordnung des KRG Nr. 36 über Verwaltungsgerichte
Anfragen der Räte der Bezirke Dresden und Erfurt zur Möglichkeit von Rechtsmitteln gegen Verwaltungsakte nach Aufhebung der Länder und Veraltungsgerichte in der DDR
Tabellarische Übersicht zur Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der Amerikanischen Besatzungszone
Deutsche Justizverwaltung (DJV), 1945-1949
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:24 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Deutsche Demokratische Republik mit sowjetischer Besatzungszone (1945-1990) (Tektonik)
- Justiz (Tektonik)
- Ministerium der Justiz (Bestand)
- DP 1 Ministerium der Justiz, Deutsche Justizverwaltung (DJV)/ MdJ bis 1952 (Gliederung)
- Hauptarbeitsgebiet III: Gesetzgebung, Zentralverordnungsblatt, Öffentlichkeitsarbeit (Gliederung)
- Abteilung 5: Öffentliches Recht, Zivilrecht, Gesetzesarchiv (Gliederung)
- Wiedereinführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern der SBZ.- Schriftwechsel, Stellungnahmen, Entwürfe, (Serie)