Eheberedung zwischen Gilg Vogt von Feuchtwangen und Appolonia Kun Mit Einverständnis seines Bruders bringt Gilg 200 fl. mit in die Ehe, doch behält er sich 20 fl. vor, die erst nach seinem Ableben in sein Erbe fallen sollen. Appolonia, Tochter des verstorbenen Jörg Kun, die bereits ihr väterliches und mütterliches Erbe erhalten hat, verspricht, die Kinder aus erster Ehe ihres Mannes wie eigene aufzuziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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