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Geschichte des Bestandsbildners: Im Jahre 1823 wurden im Königreich Hannover sechs Mittelinstanzen der Verwaltung eingerichtet, die als Landdrosteien bezeichnet wurden und im Vergleich zu den kurz zuvor errichteten preußischen (Bezirks-) Regierungen über geringere Kompetenzen verfügten; insbesondere fehlten die Bereiche Finanzen und Kultus. Erst 19 Jahre nach der Annexion Hannovers durch Preußen, am 1. Juli 1885, wurde die mittlere Verwaltungsebene nach preußischem Muster umorganisiert.
Der Regierungsbezirk Hildesheim umfasste bei seiner Errichtung 1885 im Wesentlichen die historischen Territorien Hildesheim, Grubenhagen und Göttingen, den hannoverschen Teil des Harzes sowie das Untereichsfeld und damit 5.321 qkm. Größere Gebietsveränderungen gab es 1932, als der Kreis Ilfeld an die Provinz Sachsen abgetreten werden musste, und 1941, als der Stadt- und Landkreis Goslar sowie Teile des Landkreises Marienburg an das Land Braunschweig kamen, von dem Hildesheim im Gegenzug den Landkreis Holzminden sowie Teile des Landkreises Gandersheim erhielt. Infolge einer Verordnung bereits aus dem Jahre 1932 wurde die Behörde in "Regierungspräsident" umbenannt.
Die Mittelbehörden bestanden aus den Abteilungen Inneres (der Präsidialabteilung ), Kirchen und Schulen sowie direkte Steuern, Domänen und Forsten. Die letztere Abteilung verlor nach dem Ersten Weltkrieg erheblich an Bedeutung, da die Einkommensteuer "verreichlicht" wurde und die Aufgaben der Domänenverwaltung kaum noch ins Gewicht fielen. Nachdem der Abteilung 1933 auch noch die Zuständigkeit für die Forsten entzogen worden war, wurde sie in landwirtschaftliche Abteilung umbenannt.
Stand: Januar 2016
Zur Geschichte des Regierungspräsidenten Hildesheim nach 1945 siehe das Vorwort zum Bestand Nds. 120 Hildesheim. Zur allgemeinen Geschichte und den Aufgaben der Bezirksregierungen siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Bezirksregierungen" (1.13.2.1.3.1.).
Bestandsgeschichte: Der Archivbestand des Regierungsbezirks Hildesheim ist vollständig als EDV-Findbuch erschlossen.
Zum Achivbestand Hann. 180 Hildesheim sind weitere Archialien unter den Zugängen Acc. 54/84, Acc. 150/92 (teilweise), Acc. 163/92 und Acc. 220/97 übernommen worden. Außerdem sind aus den Archivbeständen Nds. 120 Hannover (insbesondere aus der Acc. 146/86) und Nds. 120 Hildesheim Akten in den Bestand Hann. 180 Hildesheim überführt worden.
Stand: Februar 2010
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.