König Karl IV. gibt bekannt, dass er dem Grafen Günther von Schwarzburg, weil er zu seinem Diener wurde, dessen Erben, Heinrich von Hohnstein, Propst zu Nordhausen sowie den Grafen zu Hohnstein Heinrich, Dietrich, Bernhard und Ulrich mit Wissen und Willen der Kurfürsten die Burg und die Stadt Gelnhausen und etliche andere Pfandschaften, die in anderen Briefen benannt werden, um 20.000 Mark lötiges Silber verpfändet hat. Die Burgleute und Bürger sollen den Empfängern huldigen und Letztere im Gegenzug die Bürger Gelnhausens bei ihren Reichsrechten, -freiheiten, Gnaden und Gewohnheiten lassen.