Kurfürst Friedrich [III.] von der Pfalz bekundet, dass er, nachdem Eberhard von Gemmingen verstorben ist, dessen älterem Sohn Eberhard für diesen selbst und dessen Brüder Reinhard und Hans Walter ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Dhurner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.