Gutachten des Veit Hieronymus Holzschuher über den Status der Familie Winkler
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E 49/II Nr. 805
E 49/II Holzschuher/Akten und Rechnungen
Holzschuher/Akten und Rechnungen
1156 - 1700
Enthält:
Verfasser erhielt einen Ratsverlass durch den Herrn Kirchenpfleger. Schon vorher hatte er sich mit der Genealogie der Familie Winkler beschäftigt.
Er bat nun Wolf Christof Winkler um Hilfe, der ihm das von Hans Winkler d.J. um 1564 angelegte Stammbuch der Familie ins Haus sandte. Dieses enthält genealogische Tabellen mit Namen und Daten der jeweiligen Winkler, ihrer Ehefrauen, Kinder usf.
Anlass für den o.e. Ratsverlass scheint das Bestreben Winklers gewesen zu sein, die Gleichstellung mit dem Patriziat zu erlangen.
Winkler stützt sich auf die folgenden Gründe:
1. Das uralte Herkommen.
2. Konnubium mit alten und ratsfähigen Familien.
3. Ausübung öffentlicher Ehrenstellen durch Familienmitglieder.
4. Georg Winkler d.J. wurde 1536 von Geschlechts wegen zur Ratswahl beigezogen.
5. Die Winkler kommen auch im Großen Geschlechterbuch des Konrad Haller vor.
6. Die Familie sei zum Tanz auf dem Rathaus zugelassen.
Verfasser äußert sich dazu:
ad 1.: 1156 wird ein Utz oder Ulrich Winckler erwähnt. Enkel Otto Winkler soll den Grund für das Predigerkloster gestiftet haben. Fraglich bleibt der Zusammenhang mit der heutigen Familie.
Georg Winkler hat laut dem Stammbuch der Familie erst 1501 das heutige Familienwappen mit dem Mohren durch Kaiser Maximilian erhalten, wohingegen die Familie vorher ein anderes Wappen geführt hat: (Zeichnung: Zwei ineinander gesetzte 'V' = ähnlich 'W', umgeben von 4 Sternen), wie die Winkler in Forchheim und Schwäbisch Hall es bis heute führen. Verfasser zitiert auch das alte Wandelbuch im hiesigen Archiv (= Kanzleiangehöriger, Ratsschreiber?).
ad 2: Ehefrauen aus dem Patriziat gab es im 16. Jahrhundert. Z.B. Jörg d.Ä. mit Anna Petz und in zweiter Ehe mit Barbara Holzschuher.
ad 3: Jörg Winkler war 1529 bis 1542 Ratsherr aus dem Handwerk; er war der letzte Blechschmied im Rat. Dass er mit einer Petz und einer Holzschuher verheiratet war, macht ihn in den Augen des Verfassers dennoch zu nichts anderem, als einem Plebeijer. Richtig ist, dass zwei seiner Söhne verschiedene Ämter ausgeübt haben: Hans Winkler wurde 1522 Kastner im Almosenamt, 1559 dessen Pfleger usw., Gabriel Winkler wurde 1572 Amtmann in der Waag. Ein Sohn des Hans, Hans d.J. war einige Zeit lang Pfänder gewesen. Sie waren auch Genannte.
ad 4.: Es ist ausgeschlossen, dass man Vater und Sohn gleichzeitig in den Rat wählt, und zwar den einen (Georg d.J.) von Geschlechts wegen, aber den anderen, weil er Handwerker ist. Verweis auf die in der Kanzlei vorhandenen Ratsverzeichnisse.
ad 5.: Konrad Haller hat lediglich Georg d.Ä. und d.J. im Anhang seines Geschlechterbuchs angefügt, nur wegen der Ehefrauen.
ad 6.: Verweis auf die im Tanzstatut zugelassenen, ratsfähigen Familien. 1545 wurde das Tanzstatut wegen einiger Verwirrungen geändert (so auch in Nr.817!): Wegen Konnubiums wurden weitere 6 Familien zugelassen, nämlich von Wath, von Thill, Cämmerer, Schnöden, Peßler und Spalter. Für alle anderen wurde bestimmt, dass im Fall der Heirat mit einer aus den Geschlechtern die Herren Älteren oder der Rat eine Zulassung für die betroffene Einzelperson tätigen können. Im Fall der Wiederverheiratung mit einer Plebeijerin, wie auch im Fall der Verheiratung der Kinder auf dieser Ebene, geht der Begünstigte dieser Sondergestattung verlustig. Es mag schon sein, so Verfasser, dass der eine oder andere Winkler aus diesem Grund mit dem großen Haufen eingelaufen ist - am Rande: "alß Gunckel-Junckern" (= Kunkel...).
Insgesamt ist aber das Stammbuch von 1427 bis heute ordentlich geführt, und für diesen Zeitraum glaubwürdig.
Beiliegend eine Genealogische Tafel, die Verfasser aus dem Stammbuch extrahiert hat (hier nicht vorhanden).
Verfasser erhielt einen Ratsverlass durch den Herrn Kirchenpfleger. Schon vorher hatte er sich mit der Genealogie der Familie Winkler beschäftigt.
Er bat nun Wolf Christof Winkler um Hilfe, der ihm das von Hans Winkler d.J. um 1564 angelegte Stammbuch der Familie ins Haus sandte. Dieses enthält genealogische Tabellen mit Namen und Daten der jeweiligen Winkler, ihrer Ehefrauen, Kinder usf.
Anlass für den o.e. Ratsverlass scheint das Bestreben Winklers gewesen zu sein, die Gleichstellung mit dem Patriziat zu erlangen.
Winkler stützt sich auf die folgenden Gründe:
1. Das uralte Herkommen.
2. Konnubium mit alten und ratsfähigen Familien.
3. Ausübung öffentlicher Ehrenstellen durch Familienmitglieder.
4. Georg Winkler d.J. wurde 1536 von Geschlechts wegen zur Ratswahl beigezogen.
5. Die Winkler kommen auch im Großen Geschlechterbuch des Konrad Haller vor.
6. Die Familie sei zum Tanz auf dem Rathaus zugelassen.
Verfasser äußert sich dazu:
ad 1.: 1156 wird ein Utz oder Ulrich Winckler erwähnt. Enkel Otto Winkler soll den Grund für das Predigerkloster gestiftet haben. Fraglich bleibt der Zusammenhang mit der heutigen Familie.
Georg Winkler hat laut dem Stammbuch der Familie erst 1501 das heutige Familienwappen mit dem Mohren durch Kaiser Maximilian erhalten, wohingegen die Familie vorher ein anderes Wappen geführt hat: (Zeichnung: Zwei ineinander gesetzte 'V' = ähnlich 'W', umgeben von 4 Sternen), wie die Winkler in Forchheim und Schwäbisch Hall es bis heute führen. Verfasser zitiert auch das alte Wandelbuch im hiesigen Archiv (= Kanzleiangehöriger, Ratsschreiber?).
ad 2: Ehefrauen aus dem Patriziat gab es im 16. Jahrhundert. Z.B. Jörg d.Ä. mit Anna Petz und in zweiter Ehe mit Barbara Holzschuher.
ad 3: Jörg Winkler war 1529 bis 1542 Ratsherr aus dem Handwerk; er war der letzte Blechschmied im Rat. Dass er mit einer Petz und einer Holzschuher verheiratet war, macht ihn in den Augen des Verfassers dennoch zu nichts anderem, als einem Plebeijer. Richtig ist, dass zwei seiner Söhne verschiedene Ämter ausgeübt haben: Hans Winkler wurde 1522 Kastner im Almosenamt, 1559 dessen Pfleger usw., Gabriel Winkler wurde 1572 Amtmann in der Waag. Ein Sohn des Hans, Hans d.J. war einige Zeit lang Pfänder gewesen. Sie waren auch Genannte.
ad 4.: Es ist ausgeschlossen, dass man Vater und Sohn gleichzeitig in den Rat wählt, und zwar den einen (Georg d.J.) von Geschlechts wegen, aber den anderen, weil er Handwerker ist. Verweis auf die in der Kanzlei vorhandenen Ratsverzeichnisse.
ad 5.: Konrad Haller hat lediglich Georg d.Ä. und d.J. im Anhang seines Geschlechterbuchs angefügt, nur wegen der Ehefrauen.
ad 6.: Verweis auf die im Tanzstatut zugelassenen, ratsfähigen Familien. 1545 wurde das Tanzstatut wegen einiger Verwirrungen geändert (so auch in Nr.817!): Wegen Konnubiums wurden weitere 6 Familien zugelassen, nämlich von Wath, von Thill, Cämmerer, Schnöden, Peßler und Spalter. Für alle anderen wurde bestimmt, dass im Fall der Heirat mit einer aus den Geschlechtern die Herren Älteren oder der Rat eine Zulassung für die betroffene Einzelperson tätigen können. Im Fall der Wiederverheiratung mit einer Plebeijerin, wie auch im Fall der Verheiratung der Kinder auf dieser Ebene, geht der Begünstigte dieser Sondergestattung verlustig. Es mag schon sein, so Verfasser, dass der eine oder andere Winkler aus diesem Grund mit dem großen Haufen eingelaufen ist - am Rande: "alß Gunckel-Junckern" (= Kunkel...).
Insgesamt ist aber das Stammbuch von 1427 bis heute ordentlich geführt, und für diesen Zeitraum glaubwürdig.
Beiliegend eine Genealogische Tafel, die Verfasser aus dem Stammbuch extrahiert hat (hier nicht vorhanden).
Archivale
Indexbegriff Person: Cammerer, Familie
Indexbegriff Person: Haller, Conrad
Indexbegriff Person: Holzschuher, Barbara
Indexbegriff Person: Maximilian I. (dt. Ks)
Indexbegriff Person: Peßler, Familie
Indexbegriff Person: Petz, Anna
Indexbegriff Person: Schnödt, Familie
Indexbegriff Person: Spalter, Familie
Indexbegriff Person: Thill, Familie
Indexbegriff Person: Winkler, Anna
Indexbegriff Person: Winkler, Barbara
Indexbegriff Person: Winkler, Familie siehe auch von Mohrenfels
Indexbegriff Person: Winkler, Gabriel
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d J
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d J
Indexbegriff Person: Winkler, Otto
Indexbegriff Person: Winkler, Utz
Indexbegriff Person: Winkler, Wolf Christof
Indexbegriff Person: Winkler von Mohrenfels, Familie siehe auch Winkler
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Genealogien anderer Familien
Indexbegriff Person: Haller, Conrad
Indexbegriff Person: Holzschuher, Barbara
Indexbegriff Person: Maximilian I. (dt. Ks)
Indexbegriff Person: Peßler, Familie
Indexbegriff Person: Petz, Anna
Indexbegriff Person: Schnödt, Familie
Indexbegriff Person: Spalter, Familie
Indexbegriff Person: Thill, Familie
Indexbegriff Person: Winkler, Anna
Indexbegriff Person: Winkler, Barbara
Indexbegriff Person: Winkler, Familie siehe auch von Mohrenfels
Indexbegriff Person: Winkler, Gabriel
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Georg d J
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d Ä
Indexbegriff Person: Winkler, Hans d J
Indexbegriff Person: Winkler, Otto
Indexbegriff Person: Winkler, Utz
Indexbegriff Person: Winkler, Wolf Christof
Indexbegriff Person: Winkler von Mohrenfels, Familie siehe auch Winkler
Indexbegriff Sache: Klassifikation E/F-Bestände: Genealogien anderer Familien
Forchheim
Predigerkloster
Rathaus
Schwäbisch Hall
Gutachten genealogisches
Rat der Stadt
Ratsverlass
Kirchenpfleger
Stammbuch der Winkler
Genealogie
Kaiser
Wappenverleihung
Wappen, Winkler
Wandelbuch
Ratsarchiv
Genannter
Handwerker
Ratsherr
Blechschmied
Geschlechterbuch, Haller, Conrad
Ratswahl
Ratsverzeichnis
Kastner im Almosen
Almosenpfleger
Waagamtmann
Pfänder
Tanzstatut 1521
Tanzstatut 1545
Tanzstatut Ergänzung
Ältere Herren
Gestattung
Konnubium
Kunkeljunker
Tafel genealogische
Datierung
Patriziat
Plebeijer
Klostergründung
Winklerwappen
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.06.2025, 1:00 PM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Stadtarchiv Nürnberg (Archivtektonik)
- Stadtarchiv Nürnberg (Archival tectonics)
- Bestandsgruppe E: Dokumentationsgut privater Provenienz (Archival tectonics)
- E 49 - Familienarchiv von Holzschuher (Archival tectonics)
- E 49/II - Familienarchiv Holzschuher / Akten und Rechnungen (Archival tectonics)
- Holzschuher/Akten und Rechnungen (Archival holding)