Revers des Zinsbriefs des Jakob Harsch, Einwohner zu Faurndau, über die Aufnahme einer Hauptgült in Höhe von 40 Gulden mit einem jährlichen Zinssatz von 2 Gulden; Verschreibung eines Viertel Angers als Sicherheit; Tilgung innerhalb der nächsten 3 oder 4 Jahre, jährlich fällig am St. Martinstag

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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