Verfahrens- und Vertragsrecht. Das Verfahren ist Ausfluß eines Erbstreites zwischen den Schwestern Clara Isabella, die Haus Laach (Amt Bergheim) und den Gatzweiler Hof erhalten hatte, und Sophia Elisabeth von Bourscheidt zu Büllesheim, die (zunächst) mit 1500 Rtlr. abgefunden wurde. Die Schwestern Pickart von der Heyden sind deren Töchter. Von Schwerin ist über seine Mutter Enkel der anderen Schwester. Seine Ansprüche wurden ihm vom 3. Mann seiner Mutter, Graf von Schellart zu Gürzenich, streitig gemacht. Weiterhin erhob Christina Wilhelmina von Brakel zu Breitmar als seine (angebliche) Ehefrau (um den Bestand der Ehe wurde andernorts prozessiert) Ansprüche gegen ihn, die sie dem Appellaten zediert hatte, über die Ausführung der Zession aber mit ihm prozessierte. Seit 1732 waren zwischen den Parteien in unterschiedlicher Zusammensetzung Verträge geschlossen und um die Ausführung dieser Verträge, Erb- und Besitzansprüche und die Folgerungen aus Verträgen wie aus zwischenzeitlich ergangenen Urteilen Prozesse am jül.-berg. Geheimen wie am Hofrat geführt worden und teils an der anderen Instanz in Revision gegangen, teils in Appellation an das RKG gekommen (siehe unter anderem RKG 5661 (T 493/1584)). Die Appellation richtet sich gegen ein Exekutionsmandat, das nach Ansicht der Appellanten Ansprüchen aus rechtskräftigen Urteilen wie offenen Verfahren nicht gerecht wurde. Die Rechtslage wird von beiden Parteien aus ihrer jeweiligen Sicht im einzelnen dargelegt. Am 16. März 1759 erkannte das RKG aufRufen gegen den nicht erschienenen Appellaten. Mit Urteil vom 17. Juli 1759 gestattete das RKG Publikation und Kommunikation des mit den Acta priora eingegangenen Berichtes.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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