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Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher
Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den
geschilderten ...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1491-1500
1491 Juni 14
Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ... als man zalt nach Crists gepuert viertzehenhundert unnd in dem einundneuntzigstenn iarenn am Montag der do was der viertzehend tag des monads Juny umbe none zeit oder nohent dabey herschueng unnd regirueng des aller durchleuchtigstenn groszmechtigsten fuersten unnd herrn herrn Friderich romischen keysers zu allenn zeyten merer des reichs zu Huengern Dalmatien Croatien kunig hertzoge zu Osterreich Steyer unnd Kernnten etcetera unsers allergnedigsten herrn seins keyserthuembs im viertzigstenn iare inn der neuenden romertzale indiction zu latein gnant ... Gescheen sindt diese ding zu Fullde in der stat in der behausung do mein gnediger herr von Fulde seiner gnaden canntzley gewonlich hellden lest in iare tag stunde monadt indiction unnd keyserthumbe als obgeschreiben stet
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Valentin Cristan, Kleriker der Mainzer Diözese, öffentlicher Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität bekundet, dass er bei den geschilderten Verhandlungen mit den Zeugen anwesend gewesen ist und alles selbst gesehen und gehört hat. Daraufhin hat er das vorliegende Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und mit seinem Namen und Notarszeichen versehen. Reinhard, Schenk von Stedtlingen (Stettlingen), Kanoniker in Aschaffenburg, Kanzler des Abtes von Fulda, hat Valentin gebeten, das Nachfolgende aufzuschreiben. In Gegenwart des Notars und der Zeugen berichtet Reinhard, Schenk von Stedtlingen, über die Streitigkeiten zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem Philipp [I.], Graf von Hanau[-Münzenberg], wegen des Geleitrechts und Jagdrechts auf dem Drasenberg (Trasennberg). Dazu hat er Personen versammelt, die in Anwesenheit des Notars und der Zeugen unter Eid (mit pflichten beladenn wie sich gepuert) Auskunft über die bisherige Situation geben sollen. Der Adelige (zum schilde geporn) Martin von Lütterz (Mertin vom Luttharts), ein Weinbauer [?] (ein reberman), 90 Jahre alt, sagt aus, dass er vor mehr als 50 Jahren in Schlüchtern im Haus der von Lütterz (Leuotters) als Diener des Grafen von Hanau gewohnt hat. In diesem Zusammenhang habe er oft Geleit zum Drasenberg bis zu der Brücke auf dem Berg, Gomfritz (Guomperts) genannt, geleistet; dort hätten die Fuldaer Führer das Geleit nach Buchen übernommen. Hierüber habe es nie Streit gegeben. Danach sei er im Dienst der Äbte von Fulda gewesen. Dort habe er für die Äbte [Johann] von Merlau, [Hermann] von Buchenau und [Reinhard] von Weilnau das Geleit von Flieden über den Drasenberg bis zur genannten Brücke bei Gomfritz geleistet. Von dort an hätten die Hanauer Leute das Geleit übernommen. Weiterhin hat Martin gehört, dass Fulda unter dem einäugigen [Konrad] von Hanau, Abt von Fulda, das Geleitrecht von Vacha durch die Buchen über den Drasenberg bis nach [Bad] Orb (Orbe) besessen habe. Dabei hätten die Bewohner von Steinau [an der Straße] die Stadttore geschlossen und nur die Zäune und Gehege geöffnet, damit die Fuldaer dort hindurchziehen konnten. Fulda habe daraufhin die Öffnung der Stadt erzwungen, da sie dem Kloster gehöre und Lehen der Herren von Hanau sei. Fulda habe das Geleitrecht für sich beansprucht und bewaffnete und berittene Krieger in Steinau stationiert, um die Rechte des Klosters durchzusetzen. Martin berichtet weiter, dass die Diebe (buben), die sich bei Steinau versammelten, von Fulda verfolgt und in Steinau dem Gericht von Graf Reinhard [II.] von Hanau, der sie jenseits des Hohlwegs beim Dreibrüderhof habe richten lassen wollen, überstellt worden seien. Später seien sie an Fulda übergeben worden. Der achtzigjährige Adlige Lorenz (Lorenntz) von Hutten berichtet, dass er von seinem verstorbenen sechzigjährigen Vater oft gehört hat, dass [Friedrich] von Romrod, Abt von Fulda, das Geleitrecht von Fulda über den Drasenberg unmittelbar bis [Bad] Orb besessen und dem Grafen von Hanau das Geleitrecht auf dieser Strecke auf Grund seiner Position als Reichsfürst untersagt habe. Auch Steinau sei erneut zur Öffnung seiner Tore gezwungen worden. Der sechzigjährige Adlige Walter von Mörle (Morlle) genannt von Beheim (Behem), erklärt, dass er vor vierzig Jahren jenseits des Drasenbergs Schweine geholt habe. Hätte er dabei den Boden und die Straße des Klosters nicht meiden müssen, hätte er die Tiere näher am Weg entlang treiben können. Als Walter Amtmann des Abtes von Schlüchtern in Schlüchtern war, hätten sie in Schlüchtern Bauholz benötigt, das sie bei Elmes (am Melmeser haubt) [Wüstung zwischen Hintersteinau und Magdlos] holen wollten. Daran habe sie im Auftrag des Abtes ein Peter Haie gehindert. Erst als dieser vom Abt von Schlüchtern zum Abt von Fulda geschickt worden sei, hätten sie das Holz bekommen. Von seinem im Alter von 70 Jahren verstorbenen Vetter Dietrich von Mörle genannt von Beheim weiß Walter zu berichten, dass dieser wie Lorenz von Hutten von einem Geleitrecht von Fulda über den Drasenberg bis unmittelbar nach [Bad] Orb erzählt habe. Walter von Ebersberg genannt von Weyhers, 50 Jahre und adelig, sagt aus, dass er sich zu seiner Zeit zwischen Rückers und Hutten, Veitsteinbach und Hutten, zwischen Veitsteinbach und Gundhelm (Gunthelms), um den Kilgensberg, um den Schwarzenberg, am Steiger (Steyger), zwischen Heubach (Heybach) und Oberzell (Zell) ohne Einspruch der Hanauer bewegt habe. Er habe auch nie gehört, dass sie sich in irgendeiner Form dagegen zur Wehr gesetzt hätten. Handlungsort: Fulda, Kanzlei des Abtes von Fulda. Notarszeichen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rudolf von Schwalbach, Simon von Schenkwald, Ebersberg von Weyhers
Vermerke (Urkunde): Zeugen: alle Laien aus den Bistümern Würzburg und Mainz
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 438, S. 236-240
Vgl. hierzu auch Nr. 1267 und Nr. 1431.
Das umstrittene Geleitrecht bezieht sich auf einen Abschnitt der Via Regia.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.