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Streitgegenstand : Hintergrund des Verfahrens sind Lasten, die auf den Oestinghausenschen Gütern (Kr. Soest) ruhten, die Erich de Wrede 1613 verkauft hatte, darunter die Erbabfindung seiner Schwester, verehelichte Dücker, von 3000 Tlr. Bei diesem ersten Verkauf waren 3500 Tlr. ausgezahlt, 9200 Tlr. aber zur Befriedigung der Schwester und anderer möglicher Gläubiger einbehalten worden. Der erste Käufer, der kurkölnische Drost von Schorlemer, hatte die Güter an Wilhelm de Bavaria, damals Freiherr von Höllinghofen, später Fürst von Stablo, weiterverkauft, der sie an den Freiherrn Friedrich von Fürstenberg weitergab. Die Verkäufe erfolgten jeweils unter Auszahlung der 3500 Tlr. und Eviktionszusage. Während die Appellanten sich auf einen Vergleich zwischen dem Fürsten von Stablo und Fürstenberg von 1624 berufen, in dem die Eviktionszusage in Umfang und Höhe begrenzt worden war, hatte die Vorinstanz sie zur Erstattung aller Forderungen, die die von Fürstenberg auf die Güter hatten leisten müssen, verpflichtet. Sie bestreiten zudem, Erben des Fürsten von Stablo zu sein. Schorlemer bestreitet eine Pflicht, sich auf das RKG-Verfahren einlassen zu müssen.
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Streitgegenstand : Hintergrund des Verfahrens sind Lasten, die auf den Oestinghausenschen Gütern (Kr. Soest) ruhten, die Erich de Wrede 1613 verkauft hatte, darunter die Erbabfindung seiner Schwester, verehelichte Dücker, von 3000 Tlr. Bei diesem ersten Verkauf waren 3500 Tlr. ausgezahlt, 9200 Tlr. aber zur Befriedigung der Schwester und anderer möglicher Gläubiger einbehalten worden. Der erste Käufer, der kurkölnische Drost von Schorlemer, hatte die Güter an Wilhelm de Bavaria, damals Freiherr von Höllinghofen, später Fürst von Stablo, weiterverkauft, der sie an den Freiherrn Friedrich von Fürstenberg weitergab. Die Verkäufe erfolgten jeweils unter Auszahlung der 3500 Tlr. und Eviktionszusage. Während die Appellanten sich auf einen Vergleich zwischen dem Fürsten von Stablo und Fürstenberg von 1624 berufen, in dem die Eviktionszusage in Umfang und Höhe begrenzt worden war, hatte die Vorinstanz sie zur Erstattung aller Forderungen, die die von Fürstenberg auf die Güter hatten leisten müssen, verpflichtet. Sie bestreiten zudem, Erben des Fürsten von Stablo zu sein. Schorlemer bestreitet eine Pflicht, sich auf das RKG-Verfahren einlassen zu müssen.
Streitgegenstand : Hintergrund des Verfahrens sind Lasten, die auf den Oestinghausenschen Gütern (Kr. Soest) ruhten, die Erich de Wrede 1613 verkauft hatte, darunter die Erbabfindung seiner Schwester, verehelichte Dücker, von 3000 Tlr. Bei diesem ersten Verkauf waren 3500 Tlr. ausgezahlt, 9200 Tlr. aber zur Befriedigung der Schwester und anderer möglicher Gläubiger einbehalten worden. Der erste Käufer, der kurkölnische Drost von Schorlemer, hatte die Güter an Wilhelm de Bavaria, damals Freiherr von Höllinghofen, später Fürst von Stablo, weiterverkauft, der sie an den Freiherrn Friedrich von Fürstenberg weitergab. Die Verkäufe erfolgten jeweils unter Auszahlung der 3500 Tlr. und Eviktionszusage. Während die Appellanten sich auf einen Vergleich zwischen dem Fürsten von Stablo und Fürstenberg von 1624 berufen, in dem die Eviktionszusage in Umfang und Höhe begrenzt worden war, hatte die Vorinstanz sie zur Erstattung aller Forderungen, die die von Fürstenberg auf die Güter hatten leisten müssen, verpflichtet. Sie bestreiten zudem, Erben des Fürsten von Stablo zu sein. Schorlemer bestreitet eine Pflicht, sich auf das RKG-Verfahren einlassen zu müssen.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil I: A-B
Reichskammergericht, Teil I: A-B >> 2. Buchstabe B
1698-1736 (1613-1735)
Enthaeltvermerke: Kläger: Anna Katharina, Witwe des Freiherrn Wilhelm von Billehe zu Höllinghofen (Kr. Arnsberg), geb. von Joudainville; 1698 ihr Sohn Franz Hermann und weitere minderjährige Kinder; 1702 Maximilian Freiherr von Billehe; 1711 Maria Anna Sibylla Eleonore Gräfin von Kinsky, geb. Freiin von Billehe, und Maria Margareta Freifrau von Kutzleben, geb. Freiin von Billehe; 1736 Gräfin von Kinsky und Christian Melchior Siegmund von Kutzleben (Bekl.: Wilhelm Freiherr von Billehe) Beklagter: Ferdinand Freiherr von und zu Fürstenberg; Erben des Dietrich von Schorlemer zu Overhagen (Kr. Lippstadt): Franz Wilhelm von Schorlemer, Domkapitular zu Hildesheim; Witwe des Dietrich von Schorlemer, Frau zu Heringhausen (Kr. Lippstadt); 1713 administrierendes Domkapitel Köln als Interessent; 1718 Christian Franz Dietrich von Fürstenberg, (Kl.: Friedrich Freiherr von Fürstenberg) Prokuratoren (Kl.): Dr. Ehrenfried Klotz 1698, 1702 - Subst.: Lic. Jung 1698 - Dr. Johann Goy 1736 - Subst.: Dr. Georg Melchior Hofmann - Lic. Wilhelm Heeser 1711 - Subst.: Dr. Johann Heinrich Dietz Prokuratoren (Bekl.): Lic. Conrad Franz (von) Steinhausen 1698, 1718 - Subst.: Lic. Jung 1698 - Subst.: Dr. Sachs 1718 - Dr. Johann Adolph Brandt 1730 - Subst.: Dr. Ludwig Ernst Hert - für Schorlemer: Lic. Franz Peter Jung 1699 - Subst.: Lic. Hen. Schriels - für das Domkapitel: Lic. Franz Peter Jung [1712] 1713 - Subst.: Dr. Joh. Steph. Speckmann Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurkölnische Regierung bzw. Hofrat 1660-1662, wiederaufgenommen 1692-1697 - 2. RKG 1698-1736 (1613-1735) Beweismittel: Bd. 1: Von Wilhelm Freiherrn zu Höllinghofen über den Verkauf der Oestinghausenschen Güter an Friedrich Freiherrn von Fürstenberg ausgestellter Kaufbrief, 1623 (Q 5, auch Q 115). Ver-346 zeichnis über die vom kurkölnischen Oberkellner Dücker aus der Hinterlassenschaft des Fürsten von Stablo an den Freiherrn von Billehe verkauften Mobilien, 1657 (Q 9). Lehensbrief des Kölner Archidiakons und Propstes von Soest, Johann Wilhelm von Krane, für Wilhelm Freiherrn von Billehe über das Haus Höllinghofen, 1692 (Q 10). Rechnung über die durch den Freiherrn von Fürstenberg an die Gläubiger des Erich von Wrede geleisteten Zahlungen und die Forderungen Fürstenbergs an das Haus Höllinghofen, [1697-1698] (Q 11). Bd. 2: Acta priora der kurkölnischen Regierung bzw. des Hofrats (Q 12a-b). Bd. 3: Originalurkunde des Erzbischofs Ernst von Köln über die auf ihn übergehenden Erbansprüche der Schwestern Elisabeth und Sibylla von Fürstenberg, 1601 (Q 25). Urkunde Hermann Ottos, Fürst zu Nassau und Propst zu Soest, über die Belehnung des Freiherrn von Billehe mit Höllinghofen, 1655 (Q 26). Auszug aus dem zwischen den Brüdern von Wrede, Agnes von Wrede und ihrem Gatten Heinrich von Dücker geschlossenen Ehevertrag, 1611 (Q 27). Urkunde über den Verkauf der Oestinghausenschen Güter durch Erich von Wrede an Caspar Diederich von Schorlemer zu Overhagen, 1613 (Q 29). Urteil in Sachen Dücker und Erben ./. Erich von Wrede und Erben, 1658 (Q 41). RKG-Urteil in der Appellationssache Friedrich von Fürstenberg Erben ./. Arnold Jobst von Waldenheim gen. Pottgießer, 1666 (Q 42). Bd. 4: Acta priora des kurkölnischen Offizials (zu Werl ?) in Sachen Erben Hermann von Dücker ./. Freiherr von Billehe zu Höllinghofen, 1675-1678 (Q 60). Acta priora des kurkölnischen Offizials (zu Werl ?) in der Appellationssache Freiherr von Billehe zu Höllinghofen ./. Erben Hermann Dücker, 1678-1681 (Q 61). RKG- Ulteriores compulsoriales betreffend Rationes decidendi, 1712 (Q 69). Rechnungslegung des vom Hohen Gericht von Stablo mit der Liquidation der Hinterlassenschaft und der Schulden des Fürsten von Stablo beauftragten Lambert Vanck, 1663 (Q 85). Ordonnance des Kurfürsten Maximilian Heinrich von Köln über die Hinterlassenschaft seines Vorgängers als Abt von Stablo, 1658 (Q 86). Protokoll über die gütliche Handlung der Witwe des Erich von Wrede ./. Friedrich von Fürstenberg als Käufer und die Erben Marquart als Pfandinhaber betreffend die Oestinghausenschen Güter, 1631 (Q 90). Vergleich zwischen J[ohanna] Maria, geb. von Oldenbarneveldt, Frau von der Düssen, und den Erben Marquart über die in der Hand der Erben Marquart befindliche Pfandverschreibung auf die Oestinghausenschen Güter, 1642 (Q 91, auch Q 128). Verkauf einer Erbrente von 50 Goldgulden für 1000 oberländische rheinische Goldgulden durch Jürgen Wrede von Mielinghausen und seine Frau Anna an den Deutschordenskomtur Dietrich von Heyden zu Mülheim, 1542 (Q 93). Executoriales in Sachen Deutschordenskomtur zu Mülheim ./. Witwe 347 von der Düssen durch den kurkölnischen Offizial zu Werl, 1655 (Q 94). Schriftstücke betr. Verschreibungen von Erbrenten aus dem Oestinghausenschen Gut „Hilverdingshof“ durch Wilhelm Freiherr von Höllinghofen (Q 94-97, auch Q 129-133). RKG-Restitutio in integrum in Sachen Fürstenberg und Kons. ./. Pottgießer und Kons., 1659 (Q 100). Verzeichnis der Pachteinkünfte des Guts Oestinghausen (Q 116b). Urteil des kurkölnischen Offizials zu Werl in Sachen Erich von Wrede ./. Jobst von Dücker, 1624 (Q 118). Kaufbrief über den von Friedrich von Fürstenberg getätigten Verkauf der Oestinghausenschen Güter und Gerechtigkeiten an den Herrn von der Düssen, 1641 (Q 123). Beschreibung: 5 Bde., 20,5 cm; vereinzelte Aktenstücke in lat. und franz.; Bd. 1: 1,5 cm, 84 Bl., lose; Prot., Q 1-11; Bd. 2: 6 cm, 376 Bl.; Acta priora, Q 12a (1692-1697), Q 12b (1660-1662); Bd. 3: 4 cm, 223 Bl., lose; Q 13-58, es fehlt Q 17; Bd. 4: 5 cm, 265 Bl., lose; Q 59-83, es fehlt Q 75 (Rationes decidendi); Bd. 5: 4 cm, 232 Bl., lose, Q 84-134, es fehlt Q 108, Q 86, 87 doppelt. Lit.: Hömberg, Albert, Geschichtliche Nachrichten über Adelssitze und Rittergüter im Herzogtum Westfalen und ihre Besitzer, Heft 11, Münster 1975, S. 148-160; Helmut Lahrkamp, Ferdinand von Fürstenberg (1661-1718), in : Fürstenbergische Geschichte, Bd. 4, Münster 1979, S. 1-26, vor allem S. 14; Villers, Histoire chronologique des abbés-princes de Stavelot et Malmédy, Tome I, Lüttich 1878, S. 367-394.
Diverse Registraturbildner
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.