Arbeitsgruppe Landkreise und Bezirke: Bd. 2
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BArch N 1529/118
BArch N 1529 Weber, Werner
Weber, Werner >> N 1529 Werner Weber >> Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen >> Arbeitsgruppe Landkreise und Bezirke
1968-1969
Enthält u.a.:
Briefwechsel mit dem Niedersächsischen Minister des Innern;
Niederschriften über die Sitzungen der Arbeitsgruppe Landkreise und Bezirke;
Studie des Landessozialhilfeverbandes Oldenburg zur Stellung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform, 08. Okt. 1968;
Samtgemeinde Eltze (Landkreis Peine): Dokumentation zum Gutachten "Bezirksreform in Niedersachsen" der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform;
Entwurf für das Erste Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform;
Landkreis Wolfenbüttel (Hg): Kreisstadt Wolfenbüttel. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen, 1968;
Wilhelm Geffers: Leitbilder - keine nachprüfbaren Untersuchungen, in: Rundblick, Nr. 86, 04. Mai 1968;
Studie des Landessozialhilfeverband Oldenburg zur Stellung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen;
Eingabe der Stadt Bad Gandersheim zur Gebiets- und Verwaltungsreform;
Raumordnungsvorschlag für die Neugliederung der Landschaft zwischen Harz und Sollig zu einer Verwaltungseinheit mit dem Sitz der Kreisstadt in Bad Gandersheim
Briefwechsel mit dem Niedersächsischen Minister des Innern;
Niederschriften über die Sitzungen der Arbeitsgruppe Landkreise und Bezirke;
Studie des Landessozialhilfeverbandes Oldenburg zur Stellung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform, 08. Okt. 1968;
Samtgemeinde Eltze (Landkreis Peine): Dokumentation zum Gutachten "Bezirksreform in Niedersachsen" der Sachverständigenkommission für die Verwaltungs- und Gebietsreform;
Entwurf für das Erste Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform;
Landkreis Wolfenbüttel (Hg): Kreisstadt Wolfenbüttel. Behörden, Dienststellen und Einrichtungen, 1968;
Wilhelm Geffers: Leitbilder - keine nachprüfbaren Untersuchungen, in: Rundblick, Nr. 86, 04. Mai 1968;
Studie des Landessozialhilfeverband Oldenburg zur Stellung der überörtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Verwaltungs- und Gebietsreform in Niedersachsen;
Eingabe der Stadt Bad Gandersheim zur Gebiets- und Verwaltungsreform;
Raumordnungsvorschlag für die Neugliederung der Landschaft zwischen Harz und Sollig zu einer Verwaltungseinheit mit dem Sitz der Kreisstadt in Bad Gandersheim
Weber, Werner, 1904-1976
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:32 MESZ