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Kaiser Karl IV. bevollmächtigt Graf Eberhard II. und Bors von Risenburg, seinen Hauptmann in Bayern, an seiner Stelle mit den Städten in Oberschwaben zu teidingen und zu handeln.
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Kaiser Karl IV. bevollmächtigt Graf Eberhard II. und Bors von Risenburg, seinen Hauptmann in Bayern, an seiner Stelle mit den Städten in Oberschwaben zu teidingen und zu handeln.