König Ludwig der Deutsche bekundet, dass er dem Kloster Corvey auf Bitten des Abts Adalgar nicht nur die früher erlangten Privilegien, insbesondere die Befreiung von Diensten und Abgaben sowie die Befreiung für die sein Land bebauenden Eigenhörigen und Freien von der Verpflichtung zu Kriegsdiensten, bestätige, sondern auch in der Absicht, nun das, was in früheren Urkunden minder genau angegeben wurde und daher Streitigkeiten veranlasse, durch gegenwärtige Urkunde außer allem Zweifel zu setzen. Er bestimmt, dass in diese Privilegien auch die Immunität der "mansi dominicati" des Klosters von allen an die Bischöfe zu entrichtenden Zehnten inbegriffen sein sollten. Die Zehnteinnahmen sollten gesammelt und zur Aufnahme von Gästen und Pilgern verwendet werden. Diese Bestimmung treffe er jetzt, wo diese Frage durch einige Bischöfe vor ihn gebracht und in seiner Gegenwart besprochen worden wäre.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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