Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm auf Lebenszeit Hof und Gut in Kümmerazhofen verliehen hat, auf dem früher der Bruder +Hans Stergk saß. Die Verleihung erstreckt sich auch auf die Ehefrau Anna Oswalt ("Oschwaltin") und Tochter Elsa, wenn sich diese in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 1 lb d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Vollständigen Titel anzeigen
Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm auf Lebenszeit Hof und Gut in Kümmerazhofen verliehen hat, auf dem früher der Bruder +Hans Stergk saß. Die Verleihung erstreckt sich auch auf die Ehefrau Anna Oswalt ("Oschwaltin") und Tochter Elsa, wenn sich diese in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 1 lb d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 890
fasc. 030 n. 10
B 522 II U 0799
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1525 Januar 15 (an monntag nach sant Hylarien tag)
30,6 x 39,2 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen)
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten
Siegler: Peter vom Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Empfänger: Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten
Siegler: Peter vom Hoff zu Altdorf
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Hoff, Peter von
Oswalt, Anna
Sterck, Anna
Sterck, Elisabeth
Sterck, Hans
Sterck, Thomas
Altdorf = Weingarten RV; Einwohner
Kumbrantshoffen = Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV
Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV
Kümmerazhofen : Gaisbeuren, Bad Waldsee RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I (Bestand)
- Urkunden (Gliederung)