Thomas Sterck ("Stergk") von Kumbrantzhoffen (=Kümmerazhofen) bekennt, daß Gerwig [Blarer], Abt von Weingarten, ihm auf Lebenszeit Hof und Gut in Kümmerazhofen verliehen hat, auf dem früher der Bruder +Hans Stergk saß. Die Verleihung erstreckt sich auch auf die Ehefrau Anna Oswalt ("Oschwaltin") und Tochter Elsa, wenn sich diese in die Leibeigenschaft des Klosters ergeben. Die Beliehenen müssen das Gut persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nichts entfremden, keine Eichen und andere fruchttragende ("bärend") Bäume fällen. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten 1 lb d sowie je 4 Scheffel Vesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes, 2 Hühner, 30 Eier, 1 Fasnachthenne. Das Gut fällt heim bei Verletzung der Leihebedingungen, Tod der Beliehenen oder Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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