Kurfürst Johann Georg von Brandenburg sowie die Herzöge Friedrich Wilhelm I. (Administrator von Kursachsen) und Johannes von Sachsen bekennen, dass letztere auf die ihrem Vater Herzog Johann Wilhelm von Sachsen 1572 erteilte Exspektanz auf die ganze Grafschaft Henneberg, die in der Zeit ihrer Minderjährigkeit auf 7/12 beschränkt wurde, während 5/12 dem Kurfürst August von Sachsen zugesprochen wurden, Anspruch erheben, aber auf Einspruch des Kurfürsten von Brandenburg als Mitvormund von einer Klage gegen ihre unmündigen Vettern und Pflegekinder, des Kurfürsten Christian I. von Sachsen hinterlassene Söhne, absehen. Sie schließen, bis der älteste Herzog Christian II. 18 Jahre alt ist, einen Interimsvertrag, nach dem die Einkünfte bei Rechnungslegung zu 7/12 und 5/12 geteilt werden und Verpflichtung der Landschaft sowie der Beamten als auch die Lehnsnahme für Kursachsen erfolgt, ohne dass damit ihren Rechten präjudiziert wird. am 7. Septembris Anno Domini 1593;. Torgaw. 3 Sekretsiegel in Holzkapseln; 1 an schwarz-weißer, 2 und 3 (untereinander) an schwarz-gelber Schnur

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