Martin Seytz, Bürger und Einwohner zu Großbottwar (grossen Botwar), verkauft an Kilian, Kaplan und Präsenzherrn zu Oberstenfeld für 10 lb Landeswährung, die er von ihm erhalten hat, 10 sh jährlicher Gült. Diese kann jährlich auf Martini mit einem Vierteljahr Kündigungsfrist zurückgekauft werden. Der Zins ist jährlich auf Martini fällig und aus seinem Haus zwischen Jörg Meurers und Wolf Weilers Häusern gelegen, aus dem ohnedies ein Bodenzins von 1 sh an St. Martin in der Pfarrkirche zu Bottwar zu entrichten ist, aber sonst zinsfrei und eigen ist und als Pfand für die vorgeschriebene Gült gelten soll. Die Richter zu Bottwar haben auch erkannt, daß es als Pfand hinreichend ist. Der Verkäufer verspricht auch, das Haus in wesentlichem Bau zu halten und nicht zu verkaufen oder zu versetzen. Rv.: Zinßbrieff Mertin Seytzen zue Botwar um x ß gehert an Frau Amely von Urbach jartag auß seim hauß, das an Martini 1 ß zinst gen Botwar Stribels wittib Jetzund Georg Mayern eingeschriben so im zinsbuch mit B signiert Anno 1650 Inhaber Herr Hannß Conrad Staehlins, vogts von Backhnang seel. Hnderlaßene wittib.