Markgraf Albrecht [Achilles] von Brandenburg als von Kaiser Friedrich III. in dieser Angelegenheit ernannter Kommissar und seine Räte sollen einen Streit zwischen dem Reichserbmarschall Heinrich von Pappenheim [Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen] auf der einen Seite sowie Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm und ihren Dienern Georg von Rechberg [Stadt Schwäbisch Gemünd/Ostalbkreis], Hilpolt von Knöringen [Oberknörigen Stadt Burgau/Lkr. Günzburg], Johann von Werdenstein [Ruine bei Eckarts Stadt Immenstadt/Lkr. Oberallgäu] und Rugger von Westernach [Stadt Mindelheim/Lkr. Unterallgäu] entscheiden. Nach langwierigen Einlassungen der beiden Parteien, bei denen es um die Frage ging, ob das Gericht in der Streitsache, die in der Urkunde nicht näher erläutert wird, überhaupt zuständig ist und ob die Stadt Ulm für Vergehen ihrer jetzigen oder früheren Diener zur Verantwortung gezogen werden kann, erklärt sich das Gericht in der Sache für nicht kompetent. Daher verweist es die Angelegenheit wieder an den Kaiser zurück.