Die Deputierten des Hochstifts Paderborn bestätigen den Hausarmen zu Paderborn die Ausleihe von 1000 Reichstalern zu 4 Prozent. 1735 waren dem kaiserlichen Kammerherrn und Generalfeldwachtmeister Philipp Ludwig Freiherrn von Molek 5000 Gulden an Einquartierungsgeldern zugesagt, worüber 1736 Februar 12 eine Obligation erteilt wurde, die an den Geh. Rat und Landdrosten von Buchholtz am 1. Oktober 1743 zediert worden war. Dieser zedierte am 14. Dezember 1744 Kloster Abdinghof 1200 Reichstaler, den Exekutoren der Witwe Wiltkott 1133 Reichstaler 12 Groschen und den 18 Hausarmen zu Paderborn 1000 Reichstaler. US und SA der Deputierten. Unterschriften: Hermann Werner von der Asseburg, Deputierter des Landesherrn, Levin von Wenge, Deputierter des Domkapitels, Caspar Moritz von Haxthausen, Deputierter des Adels, Ignatius von Hiddessen, Deputierter der Städte