Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet ein Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Kläger Erhard von Reinchingen und dem Beklagten Reinhart von Westerburg wegen 12 Malter Korn, wonach der Anspruch des Klägers als unbegründet abgewiesen wird.
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BayHStA, Mannheimer Urkunden - Oberamt Germersheim 510
Mannheimer Urkunden - Oberamt Germersheim
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28.08.1475
regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet ein Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Kläger Erhard von Reinchingen und dem Beklagten Reinhart von Westerburg wegen 12 Malter Korn, wonach der Anspruch des Klägers als unbegründet abgewiesen wird.
siegler: S: Hofgericht der Kurpfalz
siegler: S: Hofgericht der Kurpfalz
17 x 32 cm
Perg.
Urkunden
Sprache der Unterlagen
Besiegelung/Beglaubigung: 1 an Pressel anhängendes Siegel
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Originaldatierung: Datum Germerßheim uff montag nach sant Bartholomeus tag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo quinto.
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet ein Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Kläger Erhard von Reinchingen und dem Beklagten Reinhart von Westerburg wegen 12 Malter Korn, wonach der Anspruch des Klägers als unbegründet abgewiesen wird.
Siegler: S: Hofgericht der Kurpfalz
Maße: 17 x 32 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Überlieferung: Ausfertigung
Ausstellungsort: Germersheim
Originaldatierung: Datum Germerßheim uff montag nach sant Bartholomeus tag anno domini millesimo quadringentesimo septuagesimo quinto.
Medium: A = Analoges Archivale
Regest: Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet ein Urteil des Hofgerichts im Streit zwischen dem Kläger Erhard von Reinchingen und dem Beklagten Reinhart von Westerburg wegen 12 Malter Korn, wonach der Anspruch des Klägers als unbegründet abgewiesen wird.
Siegler: S: Hofgericht der Kurpfalz
Maße: 17 x 32 cm
Content Preservation: 1
Kontrolle Rueckgabe: 0
Friedrich, Pfalz, Kurfürst von der
Reinchingen, Erhard von
Westerburg, Reinhart von
Germersheim (Lkr. Germersheim, Rheinland-Pfalz)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:40 MESZ