Mainz, 1576.02.05. (Richter Johann von Karben). Eheberedung zwischen 1) dem B. und Säckler Jakob Hertzog und den Vormündern (die B. und Säckler Jakob Eßlinger und Hans Guldenmundt) seiner Kinder Jakob und Katharina aus seiner Ehe mit Katharina einerseits und 2) Frau Christina, Ww. des Schreiners Hans Fottel, und den Vormündern (Philipp Schreiber und Konrad Bergkcasteller) ihres Sohnes Johann: Die Kinder Jakobs erhalten als Mutterteil 20 fl. und alles zum Leib der Mutter Gehörige; Jakob hat jedoch seiner Tochter Katharina für die ihr anerstorbenen 10 fl. das Haus im Kirßgarten auf drei Jahre verliehen. Der Sohn Christinens erhält als Schwertteil 40 fl. und eine Bettlade mit gutem Bett. Die Kinder erhalten mit jenen aus der neuen Ehe zu erwartenden Einkindschaft. Der überlebende Eheteil soll in der Nahrung ruhig sitzen bleiben. Z.: Reitz Zimmermahn, Ulrich Wehrengrundt, Jakob Mohr und Endres Keim. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).
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Mainz, 1576.02.05. (Richter Johann von Karben). Eheberedung zwischen 1) dem B. und Säckler Jakob Hertzog und den Vormündern (die B. und Säckler Jakob Eßlinger und Hans Guldenmundt) seiner Kinder Jakob und Katharina aus seiner Ehe mit Katharina einerseits und 2) Frau Christina, Ww. des Schreiners Hans Fottel, und den Vormündern (Philipp Schreiber und Konrad Bergkcasteller) ihres Sohnes Johann: Die Kinder Jakobs erhalten als Mutterteil 20 fl. und alles zum Leib der Mutter Gehörige; Jakob hat jedoch seiner Tochter Katharina für die ihr anerstorbenen 10 fl. das Haus im Kirßgarten auf drei Jahre verliehen. Der Sohn Christinens erhält als Schwertteil 40 fl. und eine Bettlade mit gutem Bett. Die Kinder erhalten mit jenen aus der neuen Ehe zu erwartenden Einkindschaft. Der überlebende Eheteil soll in der Nahrung ruhig sitzen bleiben. Z.: Reitz Zimmermahn, Ulrich Wehrengrundt, Jakob Mohr und Endres Keim. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).
U / 1576 Februar 5 (in 5 / 6)
Urkundenbestand
Urkundenbestand >> Urkunden, Kopialüberlieferung Bestand 5 (Stadtgericht)
05.02.1576
Stadtgericht Mainz
In 5 / 06, fol. 126 v.
Urkunden
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 09:29 MESZ