Mainz, 1576.02.05. (Richter Johann von Karben). Eheberedung zwischen 1) dem B. und Säckler Jakob Hertzog und den Vormündern (die B. und Säckler Jakob Eßlinger und Hans Guldenmundt) seiner Kinder Jakob und Katharina aus seiner Ehe mit Katharina einerseits und 2) Frau Christina, Ww. des Schreiners Hans Fottel, und den Vormündern (Philipp Schreiber und Konrad Bergkcasteller) ihres Sohnes Johann: Die Kinder Jakobs erhalten als Mutterteil 20 fl. und alles zum Leib der Mutter Gehörige; Jakob hat jedoch seiner Tochter Katharina für die ihr anerstorbenen 10 fl. das Haus im Kirßgarten auf drei Jahre verliehen. Der Sohn Christinens erhält als Schwertteil 40 fl. und eine Bettlade mit gutem Bett. Die Kinder erhalten mit jenen aus der neuen Ehe zu erwartenden Einkindschaft. Der überlebende Eheteil soll in der Nahrung ruhig sitzen bleiben. Z.: Reitz Zimmermahn, Ulrich Wehrengrundt, Jakob Mohr und Endres Keim. Zustimmung des Kämmerers (Anton v. Wildberg, Domscholaster).

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