Bischof Emanuel von Cremona gewährt allen, die das neugegründete Dominikanerkloster in Warburg zur Erbauung durch Gebet oder Predigt besuchen oder es mit Spenden unterstützen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bfs von Paderborn einen Ablaß von vierzig Tagen an folgenden Tagen: den Weihe- und Anniversartagen der Kirche und der Altäre, den Patronatsfesten derselben, den vier Marienfesten, den Tagen der hl. Augustinus (28. August), Dominikus (5. August) und Petrus Martyr (29. April) und ihren Oktaven, an den Freitagen, die dem Gedächtnis an das Heilige Kreuz gewidmet sind, und an allen Samstagen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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