Der Edelherr ("nobilis") Konrad von Wildberg teilt dem Würzburger Bischof Manegold [von Neuenburg] mit: Zwischen dem Komtur und den Brüdern der Deutschordenskommende in Münnerstadt ("Munrichstat") auf der einen Seite und dem Ritter Reinhard von Brend auf der anderen Seite war es zu einem Rechtsstreit um Güter in dem Dorf Großwenkheim ("Wegenkeym") gekommen, der vor dem bischöflichen Offizial Magister G[erhard] ausgetragen wurde. Dieser hat dann aber die Parteien zur Entscheidung der Angelegenheit an ihn als den Lehenherrn der strittigen Güter verwiesen. Er hat nun öffentlich erklärt, dass ihm diese Güter aufgrund des freiwilligen Verzichtes des Konrad von Wenkheim, den dieser zu Lebzeiten und im Vollbesitz seiner Kräfte vollzogen hat, heimgefallen sind. Er habe dann diese Güter der Deutschordenskommende in Münnerstadt zu freiem Eigentum geschenkt, wie die von ihm über diese Schenkung ausgestellte Urkunde belegt. Bei dieser Erklärung waren Graf Hermann der Jüngere von Henneberg, Abt, Prior und Kustos des Klosters Bildhausen ("Bilithhusen"), die Ritter Eber[hard] von Maßbach, Jo[hannes] Voit von Salzburg, Gi[so] von Steinau, Ot[to] von Kühndorf, K[onrad] von Schwanfeld, D[ietrich] von Erthal sowie die Münnerstädter Bürger Her[mann] Eckerich, Berthold Prel, [Heinrich] Stezzing und viele andere zugegen. In octava beati Johannis ewangeliste 1289. Aussteller: Konrad von Wildberg. Empfänger: Bischof von Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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