Kopialbücher (Bestand)
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Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik) >> Ältere Bestände (vornehmlich aus der Zeit des Alten Reichs) >> Amtsbücher >> Kopialbücher
756-1783
Vorbemerkung: Die Sammlung der Kopialbücher (Bestand 67) gehört zu den großen Kostbarkeiten des Generallandesarchivs, gar nicht einmal weil darin so bedeutende Zimelien wie die Pfälzer und Speyrer Wappenlehnbücher liegen, sondern vor allem weil in den einzelnen Bänden zahllose Urkunden unterschiedlichster Herkunft abschriftlich überliefert sind, deren Originale längst nicht mehr existieren. So verdichten die Kopialbücher unser historisches Wissen in einem kaum vorstellbaren Maße. Kopialbücher (Kopiare, Kartulare, Diplomatare, Brief-, Ingrossatur- bzw. Kanzleibücher etc.) zählen zur Gattung der Amtsbücher und stehen nächst den aus-gefertigten Urkunden (Diplomen) und den Urbaren (Berainen, Lager-, Sal- und Zinsbüchern etc.) gewöhnlich am Anfang einer seit dem hohen Mittelalter sukzessive intensivierten Schriftlichkeit der Verwaltung, gewissermaßen als Vorstufe der seit dem Ausgang des Mittelalters aufkommenden Akten. Die Unterscheidung nach Kopialbüchern für eingegangene Dokumente und Registern für ausgehende ist idealtypisch und in der Praxis nur ausnahmsweise von Belang. Entscheidend war die ständige und bequeme Verfügbarkeit der Texte von Ausfertigungen und sonstigen Rechtstiteln im täglichen Geschäftsgang bei gleichzeitiger Verwahrung der kostbaren Originale an sicherem Ort. Das Spektrum der Erscheinungsformen ist sehr breit und reicht gerade beim vorliegenden Bestand von klassischen Diplomataren über vielerlei Mischformen bis hin zu erst nachträglich gebundenen Verwaltungsakten oder Korrespondenzen (Missivbücher). Nicht selten sind sogar Originale mit eingebunden. Der Kopialbücher-Bestand des Generallandesarchivs wurde im 19. Jahrhundert sowohl nach physischen (gebunden) als auch nach inhaltlichen Gesichtspunkten gebildet, wobei aber gerade unter letzterem Aspekt mancherlei Inkonsequenzen unterliefen, namentlich in Abgrenzung zu den Berainen (Bestand 66). Von einer systematischen Ordnung kann so allenfalls in Ansätzen die Rede sein, zumal man auch hier nach Pertinenzen und nicht nach Provenienzen verfuhr. Unter dem Gesichtspunkt der Provenienz betrachtet, spiegelt sich in der Kopialbüchersammlung des Generallandesarchivs wie in dessen Urbarsammlung nicht zuletzt der große Gebietszuwachs, den Baden in napoleonischer Zeit zwischen Bodensee und Main erlebte. Am umfangreichsten und auch inhaltlich am gewichtigsten ist in diesem Fall freilich nicht die originär badische, sondern die kurpfälzische Überlieferung, gefolgt von jener des Hoch- und Domstifts Speyer sowie der Klöster Salem und St. Blasien. Vertreten sind nahezu alle Territorien und Herrschaften, sowohl weltliche als auch geistliche, die im Großherzogtum Baden aufgingen, bis hin zu Städten und Gemeinden, Ritteradelsfamilien sowie Kirchen und Kapellen, allerdings sind viele Provenienzen nur in Einzelstücken präsent. Dabei ist generell festzustellen, dass die Kopialbücherüberlieferung aufschlussreiche Einblicke in die Entwicklung der einzelnen Kanzleien und Verwaltungen gewährt, und wiederum sind es hier die Kurpfalz und das Hochstift Speyer, die nach bescheidenen Anfängen im 14. Jahrhundert am Ende des Mittelalters ein sehr bemerkenswertes, über die gewöhnliche Materientrennung weit hinausgehendes Niveau erreichten, ein Niveau, das sich nicht selten auch in der Einbandgestaltung niederschlug.
Bestandsbearbeitung: Nach der Übernahme ins Generallandesarchiv im 19. Jahrhundert stellte man dort beginnend mit dem Kloster Allerheiligen im Schwarzwald die Bände in zumeist provenienzgerechten Gruppen auf, numerierte sie entsprechend durch und verzeichnete sie sehr eingehend in schließlich fünf großformatigen Folianten. Später, als die Publikation des 1901 gedruckten Inventars vorbereitet wurde, genügte diese Ordnung nicht mehr; man gliederte den Bestand so gut es ging systematisch beziehungsweise nach dem Pertinenzprinzip (Inventare, Bd. 1, S. 75-186 und 291f.) und gab den damals 1530 Bänden teilweise neue Nummern, die sich mittels einer Konkordanz aufeinander beziehen lassen. Infolge von Verzeichnungsarbeiten an anderen Beständen wuchs die Kopialbücher-Sammlung in den nächsten Jahren weiter, so dass Manfred Krebs, als er 1954 seine Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchivs herausbrachte, bereits auf 1929 Nummern kam, die er in laufender Folge darbot (Krebs, Bd. 1, S. 185-224). Inzwischen sind noch einige wenige Stücke hinzugekommen, durch Extradition und Umlagerung aber auch das eine oder andere abgegangen, so dass der Bestand heute zwar 2012 Nummern zählt, aber nur rund 1946 Bände umfasst. Weitere Kopialbücher liegen provenienzgerecht in mehreren Adelsarchiven des Bestands 69. Die vorliegende Übersicht ist der Versuch, den Bestand nach den in ihm zusammengeflossenen Provenienzen darzustellen. Das fiel bei den großen Provenienzstellen vergleichsweise leicht, bei manchen kleinen oder gar bei Einzelstücken nicht immer; so mussten hie und da Zuschreibungen vorgenommen werden, die sich im einen oder anderen Fall künftig vielleicht als falsch erweisen können. Bei den Titelaufnahmen beziehungsweise Inhaltsangaben empfahl sich aus pragmatischen Gründen die Orientierung an den älteren Inventaren und Repertorien, wobei die von dort übernommenen Texte mitunter gestrafft, sprachlich modernisiert oder nach Autopsie gelegentlich auch nachgebessert wurden. Die Gliederung des Verzeichnisses folgt im Ganzen wie im Detail rein praktischen Erwägungen und ist ohne alle Theorie aus dem Material heraus entwickelt. Ebenso geschieht die Untergliederung größerer Bestandsgruppen unter sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten und nicht etwa nach Behördenstrukturen, die es zur Zeit, da die allermeisten der erfassten Bände entstanden, noch gar nicht existierten. Auf der Ebene der einzelnen Archivalien (Bände) ist die Ordnung strikt chronologisch, abgesehen von einigen wenigen inhaltlich eng zusammengehörigen Blöcken, bei denen es sich empfahl, das chronologische Prinzip zu durchbrechen. Verweisungen werden systemkonform nur innerhalb derselben Provenienz gegeben, so vor allem in dem großen Pfälzer Teilbestand; allein im Fall von Konstanz und Reichenau, wo in der Regierung seit dem 16. Jahrhundert eine Personalunion bestand, gibt es Ausnahmen, ebenso bei den Hoch- und Domstiften, wo strukturbedingten Überschneidungen Rechnung zu tragen war. Neben dem pertinenzorientierten Zugriff der alten Inventare und der Nummernfolge der Krebs¿schen Übersicht bietet dieses Verzeichnis nunmehr also einen dritten, provenienzgerechten Zugang ¿ und in seiner digitalen Fassung auch noch die Möglichkeit der Volltextsuche. Karlsruhe, 16. Juli 2015 Kurt Andermann
Literaturhinweise: Kurt Andermann, Kopialbuch, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3, Berlin 22013, Sp. 178-181. Josef Hartmann, Amtsbücher, in: Friedrich Beck und Eckart Henning (Hgg.), Die archivalischen Quellen. Eine Einführung in ihre Benutzung (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 29), Weimar 1994, S. 86-98. Inventare des Großherzoglich Badischen General-Landesarchivs, hg. von der Großherzoglichen Archivdirektion, 4 Bde., Karlsruhe 1901-1911. Manfred Krebs, Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 1 und 2), Stuttgart 1954-1957. Hans Patze, Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert, in: Hans Patze (Hg.), Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert (Vorträge und Forschungen 13 und 14), 2 Bde., Sigmaringen 1970-1971, hier Bd. 1, S. 9-64. Wilfried Reininghaus und Marcus Stumpf (Hgg.), Amtsbücher als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung (Westfälische Quellen und Archivpublikationen 27), Münster 2012.
Bestandsbearbeitung: Nach der Übernahme ins Generallandesarchiv im 19. Jahrhundert stellte man dort beginnend mit dem Kloster Allerheiligen im Schwarzwald die Bände in zumeist provenienzgerechten Gruppen auf, numerierte sie entsprechend durch und verzeichnete sie sehr eingehend in schließlich fünf großformatigen Folianten. Später, als die Publikation des 1901 gedruckten Inventars vorbereitet wurde, genügte diese Ordnung nicht mehr; man gliederte den Bestand so gut es ging systematisch beziehungsweise nach dem Pertinenzprinzip (Inventare, Bd. 1, S. 75-186 und 291f.) und gab den damals 1530 Bänden teilweise neue Nummern, die sich mittels einer Konkordanz aufeinander beziehen lassen. Infolge von Verzeichnungsarbeiten an anderen Beständen wuchs die Kopialbücher-Sammlung in den nächsten Jahren weiter, so dass Manfred Krebs, als er 1954 seine Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchivs herausbrachte, bereits auf 1929 Nummern kam, die er in laufender Folge darbot (Krebs, Bd. 1, S. 185-224). Inzwischen sind noch einige wenige Stücke hinzugekommen, durch Extradition und Umlagerung aber auch das eine oder andere abgegangen, so dass der Bestand heute zwar 2012 Nummern zählt, aber nur rund 1946 Bände umfasst. Weitere Kopialbücher liegen provenienzgerecht in mehreren Adelsarchiven des Bestands 69. Die vorliegende Übersicht ist der Versuch, den Bestand nach den in ihm zusammengeflossenen Provenienzen darzustellen. Das fiel bei den großen Provenienzstellen vergleichsweise leicht, bei manchen kleinen oder gar bei Einzelstücken nicht immer; so mussten hie und da Zuschreibungen vorgenommen werden, die sich im einen oder anderen Fall künftig vielleicht als falsch erweisen können. Bei den Titelaufnahmen beziehungsweise Inhaltsangaben empfahl sich aus pragmatischen Gründen die Orientierung an den älteren Inventaren und Repertorien, wobei die von dort übernommenen Texte mitunter gestrafft, sprachlich modernisiert oder nach Autopsie gelegentlich auch nachgebessert wurden. Die Gliederung des Verzeichnisses folgt im Ganzen wie im Detail rein praktischen Erwägungen und ist ohne alle Theorie aus dem Material heraus entwickelt. Ebenso geschieht die Untergliederung größerer Bestandsgruppen unter sachlich-inhaltlichen Gesichtspunkten und nicht etwa nach Behördenstrukturen, die es zur Zeit, da die allermeisten der erfassten Bände entstanden, noch gar nicht existierten. Auf der Ebene der einzelnen Archivalien (Bände) ist die Ordnung strikt chronologisch, abgesehen von einigen wenigen inhaltlich eng zusammengehörigen Blöcken, bei denen es sich empfahl, das chronologische Prinzip zu durchbrechen. Verweisungen werden systemkonform nur innerhalb derselben Provenienz gegeben, so vor allem in dem großen Pfälzer Teilbestand; allein im Fall von Konstanz und Reichenau, wo in der Regierung seit dem 16. Jahrhundert eine Personalunion bestand, gibt es Ausnahmen, ebenso bei den Hoch- und Domstiften, wo strukturbedingten Überschneidungen Rechnung zu tragen war. Neben dem pertinenzorientierten Zugriff der alten Inventare und der Nummernfolge der Krebs¿schen Übersicht bietet dieses Verzeichnis nunmehr also einen dritten, provenienzgerechten Zugang ¿ und in seiner digitalen Fassung auch noch die Möglichkeit der Volltextsuche. Karlsruhe, 16. Juli 2015 Kurt Andermann
Literaturhinweise: Kurt Andermann, Kopialbuch, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3, Berlin 22013, Sp. 178-181. Josef Hartmann, Amtsbücher, in: Friedrich Beck und Eckart Henning (Hgg.), Die archivalischen Quellen. Eine Einführung in ihre Benutzung (Veröffentlichungen des Brandenburgischen Landeshauptarchivs 29), Weimar 1994, S. 86-98. Inventare des Großherzoglich Badischen General-Landesarchivs, hg. von der Großherzoglichen Archivdirektion, 4 Bde., Karlsruhe 1901-1911. Manfred Krebs, Gesamtübersicht der Bestände des Generallandesarchivs Karlsruhe (Veröffentlichungen der staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 1 und 2), Stuttgart 1954-1957. Hans Patze, Neue Typen des Geschäftsschriftgutes im 14. Jahrhundert, in: Hans Patze (Hg.), Der deutsche Territorialstaat im 14. Jahrhundert (Vorträge und Forschungen 13 und 14), 2 Bde., Sigmaringen 1970-1971, hier Bd. 1, S. 9-64. Wilfried Reininghaus und Marcus Stumpf (Hgg.), Amtsbücher als Quellen der landesgeschichtlichen Forschung (Westfälische Quellen und Archivpublikationen 27), Münster 2012.
1940 Verzeichnungseinheiten
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 11:03 MESZ