Wilhelm von Winstein (Wyn-) und seine Frau Elisabeth von Kirkel (Kyrkel) bekunden, mit Rat ihrer Freunde und der lehnsherrlichen Zustimmung des Bischofs von Speyer (Spiren) für eine bereits gezahlte Summe Johann Grafen von Sp., Herren zu Kreuznach (Crutzenachen), und seinen Erben ihre Burg Dahn (Tanne) mit Gericht, Leuten, Dörfern, Gülten, Gütern, Wasser, Wäldern, Weiden, Fischereien, Feldern, Rechten und Gewohnheiten, Herrschaften, Wasserläufen, Jägerei und Vogtei verkauft zu haben, wie Wilhelm sie innehatte und seine Vorfahren sie auf ihn gebracht haben. (1) Wilhelm und (2) Elisabeth siegeln.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv