Scheidung, v.a. Neugestaltung des Ehescheidungsrechts (Einzelfälle): Bd. 2
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BArch R 3001/20473
BArch R 3001 Reichsjustizministerium
Reichsjustizministerium >> R 3001 Reichsjustizministerium Generalakten, Teil II >> Hauptgebiet 3: Zivilrecht und Zivilrechtsgang, u.a. Gerichtsverfassung >> Materielles bürgerliches Recht >> Familien- und Eherecht >> Eherecht >> Scheidung, v.a. Neugestaltung des Ehescheidungsrechts (Einzelfälle)
1938-1940
Enthält u.a.:
Behandlung der Dispensehe in Österreich;
VO zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Land Österreich und im übrigen Reichsgebiet (RGBl. I, Nr. 116, S. 923), 27. Juli 1938;
Auslegung und Anwendung des Ehegesetzes sowie Richtlinien zu § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes;
Ella gegen Richard Riecke.- Urteil des LG Neuruppin vom 19. Okt. 1938;
Johanna, geb. Wernecke, gegen Paul Ruckau.- Urteil des RG, IV. Zivilsenat, 13. Febr. 1939;
Matthäus gegen Maria Gredy.- Urteil des OLG München vom 16. Febr. 1939;
Franz gegen Kreszentia Schweinberger, geb. Nägele.- Urteil des OLG Stuttgart vom 30. März 1939;
Emma, geb. Rinkewitz, gegen Johann Ditsch.- Urteil des RG, IV. Zivilsenat, 2. Dez. 1939
Behandlung der Dispensehe in Österreich;
VO zur Durchführung und Ergänzung des Gesetzes zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschließung und der Ehescheidung im Land Österreich und im übrigen Reichsgebiet (RGBl. I, Nr. 116, S. 923), 27. Juli 1938;
Auslegung und Anwendung des Ehegesetzes sowie Richtlinien zu § 55 Abs. 2 des Ehegesetzes;
Ella gegen Richard Riecke.- Urteil des LG Neuruppin vom 19. Okt. 1938;
Johanna, geb. Wernecke, gegen Paul Ruckau.- Urteil des RG, IV. Zivilsenat, 13. Febr. 1939;
Matthäus gegen Maria Gredy.- Urteil des OLG München vom 16. Febr. 1939;
Franz gegen Kreszentia Schweinberger, geb. Nägele.- Urteil des OLG Stuttgart vom 30. März 1939;
Emma, geb. Rinkewitz, gegen Johann Ditsch.- Urteil des RG, IV. Zivilsenat, 2. Dez. 1939
Reichsjustizministerium (RJM), 1877-1945
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 12:20 MESZ