Klage auf Exemtion der uralten gräflichen Lehen-, Kammer- und Tischgüter von der Landsteuer, da der Kläger reichsunmittelbar sei. Insbesondere Klage gegen die gewaltsame Pfändung von Kornfrüchten, Vorräten und Vieh der Halbleute, Pächter und Vasallen des Klägers zu Niering bei Marmagen (Kr. Schleiden), zu Erp (Kr. Euskirchen), zu Bachem (Rhein-Sieg- Kr.) und zu Pissenheim (Gem. Villip, Rhein-Sieg-Kr.) (Einzelheiten in Q 2f.). Der Beklagte beruft sich hinsichtlich seines Ius collectandi auf verschiedene Landtagsabschiede.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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